Zweitstudium Jura?

2 Antworten

Zweitstudienbewerber kommen in der Regel in einen Extra-Topf und werden dann untereinander anhand der von der Uni festgelegten Kriterien ausgesucht. Dabei kann durchaus auch die Bachelornote von Interesse sein, möglicherweise aber auch Motivationsschreiben oder ähnliches. Einen NC gibt es daher dafür nicht.

Das Ganze gilt aber ohnehin nur für Unis, an denen Jura zulassungsbeschränkt ist. An Unis, an denen Jura zulassungsfrei ist, ist auch keine Bewerbung notwendig und es ist egal, ob es das Erst- oder Zweitstudium ist.

Beachte aber, dass es einige wenige Bundesländer gibt, in denen das Zeitstudium oder einer bestimmte Gesamtstudiendauer kostenpflichtig wird. Achte also auch darauf, sonst wird es schnell teuer.

Zur Studienfinanzierung kann ich ledier nichts besonderes sagen, da bleiben dann wahrscheinlich nur eine Nebentätigkeit oder ein Studienkredit.

Beste Grüße!