Zugang zu "Quasi-Entmündigtem" im Hospiz...?
Moin allerseits,
es sei folgender Fall gegeben:
Herr X wird mit unbekannter (da neuer) Nummer angerufen vom Lebensabschnittsgefährten Y seiner kürzlich verstorbenen Tante. Y teilt mit, er liege im Sterben und habe nur noch wenige Tage zu leben und möchte klären¹, wie das Erbe zu verteilen sei (Er hat bei X schon vorher Rat zu vielen Dingen eingeholt). X und Y machen ab, dass sie sich am Nachmittag des Telefonats im Hospiz treffen und darüber reden. X hätte ihm wohl geraten, reinen Tisch mit den Kindern zu machen, ob Y darauf eingegangen wäre, ist unbekannt.
Nun wird X aber im Hospiz zunächst die allgemeine Auskunft über die Zimmernummer verwehrt, ihm dann aber nach der Frage "Ist er schon verstorben" mit "Nein" geantwortet und der Hinweis "Die Betreuerin hat jeglichen Besuch untersagt" gegeben. Y ist seitdem auch telefonisch nicht mehr erreichbar. Für X sieht es so aus, als ob da nach dem ersten Gespräch Informationen seitens des Hospizes an die Betreuerin weitergeleitet wurden ... und die Kinder, die sich seit 20 Jahren nicht mehr um ihren Vater gekümmert haben, nun mit einmal Angst um ihr Erbe bekommen.
Die Hauptfrage: Gibt es Personen, die trotz dieses "betreuerseitigen Zugangsverbots" durchgelassen werden müssen, z.B. Geistliche oder Notare?
nm
¹ Es ist klar, dass das mit dem Testament nicht so einfach wird, wenn man nicht mehr adäquat schreiben kann, weil man an Geräte angeschlossen ist und ohnehin der Zeitrahmen sehr eng ist.
1 Antwort
Wenn man Krach mit den Kindern hat und im Sterben liegt - hätte man sich mit dem Thema Testament vielleicht bereits früher auseinander setzen können. Zumal ja vermutlich nicht vorher sehbar war, dass die Lebensabschnittsgefährtin vor einem verstirbt. In einer längeren Partnerschaft versucht man sich hier gegenseitig abzusichern.
Eine Zimmernummer hätte man sich unter Umständen bereits im Telefongespräch mitteilen lassen können.
Dass ein Hospiz Patient noch ohne Hilfe telefonieren kann - ist bereits verwunderlich.
Auch unter Betreuung hat der Patient das Recht Besuch zu empfangen, wenn er seinen Willen noch äußern kann. Hier kann maximal der Arzt anderes anordnen, die Betreuung muss zum Wohle des Patienten handeln.
Möglicherweise gehört die Isolation hier zum Wohl des Patienten - wird man aber nicht klären können.
Allerdings würde ich die Bitte um Hilfe bei Erstellung eines Testament in dem Stadion ohnehin ablehnen. Hospiz - oft verbunden mit hoher Dosierung an Schmerzmitteln, damit verbunden Einschränkungen der geistigen Leistungsfähigkeit.
Wenn die Person dir nahe steht - würde ich mich maximal noch verabschieden wollen und nicht desto trotz seine Kinder informieren, wenn ich deren Kontaktdaten hätte. Wird dir dies verwehrt - vielleicht hilft die Beschwerde beim zuständigen Betreuungsgericht etwas.
Wenn mehrere Kinder sich nicht um mich kümmern wollen - habe ich vielleicht auch selbst was falsch gemacht. Kennst du wirklich beide Seiten um die Kinder bereits zu verurteilen?