Zina?

3 Antworten

Eigentlich ist das völliger Blödsinn. Bei Zina handelt es sich um jede Art von sexuellen Verkehr der zwischen 2 nicht verheirateten Personen vollzogen wird und stellt eine der großen Sünden des Islam da. Auch bei Oralverkehr zwischen nicht ehelichen Personen handelt es sich um eine Art von Zina, allerdings würde diese Art von Zina keine weltliche Strafe zur Folge haben. Man kauft doch nicht die Katze im Sack. Aber im Islam ist alles möglich, nicht zu tun.

Alles was man für verbotene Handlungen vor der Ehe macht, sei es küssen, umarmen, streicheln, berühren, GV

Beziehungen und Handlungen vor der Ehe sind und bleiben verboten im Islam

Von Experte 7veren bestätigt

Jeder außereheliche Verkehr. Der voreheliche und der ehebrecherische. Dazu gehören auch alle sexuellen Handlungen drum herum.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid