Zahlt das amt für ein monat doppelte miete?
Hallo,
habe mal eine frage :-) Ich ziehe zum 1.9.2010 endlich um. Muss aber auch zum 1.9 aus meiner wohnung sein. Ich habe gehört das das amt angeblich doppelte miete zahlt. bei meinem fall ist es z.b zum 1.8.2010 für meine alte und neue wohnung die miete bezahlt werden würde... som,it ahbe ich zeit beide wohnungen zu renovieren. Geht das. Den ich bin alein erziehend. würde es ja nicht alles am 1 tag schaffen. Und dann habe ich noch eine frage bekomme ich erstausstatungsgeld? wohne in einer 1 zimmer wohnung mit kind und ziehe in eine 2 zimmer wohnung. Habe deswegen kaum möbel.
Danke schonmal im vorraus.
8 Antworten
Hier wurde ja ein Haufen Unsinn behauptet! Selbstverständlich hast du ein Anrecht auf eine Erstausstattung! Bei jedem Umzug ! Ich habe hierfür den Ausdruck "erweiterte Erstausstattung" benutzt. Einfach Auflisten, was alles fehlt und formlos beantragen. Das zuständige Amt kann dann in die neue Wohnung kommen und dokumentieren, dass deine Angaben der Wahrheit entsprechen. Manche Behörden stellen sich erst einmal quer. Das ist ärgerlich aber in Anbetracht der Tatsache, das die Zeit drängt kannst du beim Sozialgericht einen Antrag auf einen Eilerlass stellen - dann kommen die Sachbearbeiter in der Regel ganz schnell in die Puschen...( Tip: beim Umzug kann allerhand zu Bruch gehen - dann ist z.Bsp. auch ein neues Bett oder ein energieeffizienterer Kühlschrank zu übernehmen!) Wenn die Situation es erfordert kannst du auch die "doppelte" Miete einfordern. Hier kann es sein, dass das Amt dir nur ein Darlehen gewährt. Macht nix, denn die Raten bestimmst du! Monatlich € 10,- lassen sich sicher verkraften. Sollte das Amt anders entscheiden, wende dich vertrauensvoll an örtliche Beratungsstellen, z.Bsp. Caritas, Awo u.s.w.! Ich wünsche dir und deinem Kind, dass du irgendwann eine Arbeit findest, die euch ernährt und die dir auch Spass macht!
Wofür willst du Erstausstattung bekommen? Hast du davor bei deinen Eltern gelebt und dies ist deine erste EIGENE Wohnung? Wenn nicht, dann gibts nichts. Weil wie der Name schon sagt, es ist die Erstausstattung und darüber hinaus sollte ja das wichtigste wie tisch, bett usw da sein oder nicht?
Erkundige dich wegen der Miete direkt am beim Amt. Das sind alles Kann-Bestimmungen, das Amt ist nicht verpflichtet doppelt zu zahlen. eventuell gibts ein Darlehn. Denn so wie ich das lese muss doppelt miete gezahlt werden weil du renovieren musst oder? das ist aber kein schwerwiegender grund.
Also fürs Kind ist das was anderes, dass gilt dann als Mehrbedarf! Das hat ja nix mit dir zu tun, das Kind muss ja irgendwo schlafen etc. Musst du also beim Amt direkt erfragen und auch darauf verweisen das es um das Kind geht.
frag mal hier nach..da bist du auf der sicheren Seite. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
super danke für die nette antwort.. :-) da schau ich mal gleich.
Ich steige hier nicht so recht durch !!Der eine Sagt das mann für erstaustattung was bekommt und der andere sagt es gibt nichts.........das würde mich auch mall Interressieren wie es aussieht !!
Den ich wegen ausbildung in einem anderen Ort gezogen wo man auch dan eine Wohnung benötigt und ALG 2 aufstockend dazu bekommt!!!hmmm ja ich habe nichts bekommen weder für umzug noch für Möbel oder Waschmaschine oder der Gleichen !!
muste ohne ende Überstunden machen zu dieser zeit das ich mir nach und nach alles anschaffen konte!!!!
ich verstehe diesen Kram nicht so recht
Die doppelte Miete würde das Amt übernehmen, wenn der Wohnungswechsel gefordert worden wäre. So kannst du nur darauf hoffen, dass sie dir ein Darlehen geben. Für die Möbel und Haushaltsgeräte gibts Gutscheine
Danke erstmal für die antwort. :-) So einige dinge habe ich couch, tisch, schrank. Aber habe kein kinderzimmer oder küche. Muss die ganze bude renovieren farbe. teppich. Un dda ich in einer 1 zimmer wohnung lebe ohne kinder zimmer, bräuchte ich ein paat dinge.