Grundsätzlich ist ein Erbe Einkommen. Falls sich deine Mutter mit den weiteren Erben einigen kann, vorübergehen von ihnen unterstützt zu werden wäre eine vorübergehende Abmeldung vom jobcenter eine Überlegung wert. Bei einer erneute Anmeldung würde das Erbe nämlich als Vermögen betrachtet und unterläge sogenannten Schonbeträgen, die nicht für den Lebensunterhalt herangezogen werden dürfen. Ich empfehle eine Fachanwaltliche Beratun.
Solange es sich nicht um die Rolex des Juniors handelt jederzeit. Im Ernst: Gewinne aus ebay-Verkäufen und sonstigen online-Märkten sind keine Einkünfte, da es sich um eine Umschichtung von "Vermögen" handelt. Haushaltsübliche Gegenstände können somit auch wieder in Geldwert verwandelt werden. Allerdings handelt es sich hier um eine "Grauzone", denn Wertgegenstände müssen schon bei der Antragstellung angegeben werden.
Die Antwort ist eindeutig :** Ja!** Gerade geniese ich einen Gran Reserva des Jahrgangs 2007. Der Wein ist also so alt wie mittlerweile auch die Frage. Zu fragen wäre meines Erachtens eher, wie oder auf wessen Kosten es deutsche Discounter fertig bekommen solche Weine zu diesem Preis zu verkaufen. Der Aufwand einen Gran Reserva zu produzieren ist hauptsächlich in der Lagerung in alten Sherry-Eichenfässern und der strengen Kontrolle der äußeren Umstände (Temperatur, Luftfeuchtigkeit u.s.w.) zu beschreiben. Unter normalen, nicht Massenhaften Produktionsumständen dürfte eine soche Flasche Rotwein nicht unter 10,- €uro erhältlich sein. In Spanien ist dieses Preis/Leistungsverhältniss noch immer so. Das hat die paradoxe Folge, dass sich der Durchschnitts-Spanier, nennen wir ihn paco einen solchen Qualitätswein kaum noch leisten kann. Hier schliesst sich der Kreis: paco gibt all sein Können und die Liebe zu seinem Produkt in die Herstellung, wird mit einem Hungerlohn oder besser noch garnicht dafür entlohnt und der deutsche Michel wird mit der Ernte seiner Mühen für einen Spott-Preis belohnt. Der Genuss hat einen fahlen Beigeschmack von AUSBEUTUNG!
Salud!
Original ca. 35Km/h. Allerdings gab es Anfang der 80er eine geheime Rückrufaktion, bei der alle Zündappwerkstätten aufgerufen waren, im Rahmen der normalen Inspektionen eine dickere Z.-Kopfdichtung ein zu bauen um die Verdichtung zu veringern. (Es gab da Klagen der ehemaligen "grünen Jungs" die wiederholt Zündapps als zu schnell moniert hatten aber keine leistungssteigernde Maßnahmen finden konnten...) Nach einer solchen "Kur" war die Geschwindigkeit wieder bei ca. 27Km/h eingeregelt.
Steht doch da ! "Ihr solltet mindestens 16 Jahre alt und körperlich/psychisch absolut fit sein. (Es wird eine Tauglichkeitsbescheinigung zur Ausübung von Kampfsportarten vom Arzt benötigt). Bei mehrmaliger Teilnahme am Training bzw. Beitritt zum ACW bitte unbedingt Knieschoner (keine Hartschalen-Knieschoner) mitbringen. Ellenbogenschoner bei Bedarf. Empfehlungen an Utensilien können beim Trainer erfragt werden."
Bitteschön!
Die DBS war vorher als "Multschule" bekannt und berüchtigt. In den 1970`ern als Gesammt/Modellschule im Ganztagsbetrieb eingeführt, wurde hier munter mit antiautoritären Lehr-programmen experimentiert. Lehrer = nix, Schüler = Gott . . . Wie es heute dort aussieht kann ich dir leider nicht sagen. Ich bin schon seit 30 Jahren raus, aus dem Schulalltag ;-) Viel Spass wünsche ich dir auf alle Fälle!
Ich als Sammler würde die Zündapp auf 250 bis 400 € taxieren. Ich sage dir auch gerne warum: Bei einer Restaurierung ist es nicht damit getan, den Rost zu beseitigen und hier und da mit etwas Silberfarbe den Chrom auf zu frischen. Optisch ist deine ZX in einem Zustand 2-3, ( http://de.wikipedia.org/wiki/Oldtimer#Klassifizierung_nach_Zustand) technisch kann ich es aus der Ferne nicht beurteilen. Ich gehe davon aus, dass du den Motor nicht geöffnet hast. ( Das war auch gut so - never change a running System!) Da die ZX ein Massen-Model war gibt es noch einen ganzen Haufen fahrbereite Exemplare die erhaltenswert sind. Eine Vollrestaurierung wäre hier (noch) nicht wirtschaftlich vertretbar, denn die Summe der (Profi) Arbeitskosten und Neuteile würde den zu erziehlenden Verkaufspreis übersteigen. Ich empfehle dir das Mofa zu erhalten und zu pflegen - So können möglicherweise später einmal andere den Genuss von 1:50 2-Takt Wolken erfahren. PS - Ich besitze selbst u.A. eine ZX im Zustand 4-5 die ich noch etwas "reifen" lasse... Viel Spass in jedem Fall, wünsche ich!
Möglicherweise hat dein Freund E-10 Plörre getankt!? Dieser "Alko-pop"-Saft zerstört Dichtungen und Gummie-Teile ziemlich schnell mit dem Effekt, dass das Mofa inkontinent wird. Beheben läßt sich das nur mit dem Austausch aller Dichtungen und Schläuch (vom Benzinhahn bis zur Schwimmerkammer) und dem tanken von regulärem Benzin-Öl-Gemisch.
Viel Glück!
Eine etwas verspätete Antwort von mir als Zündapp 2-Takt - Fahrer: Lass es lieber sein! Ich hatte versehentlich diese Alk-Plörre zum anmischen verwendet und hatte am nächsten Tag die Bescherung. Benzinhahn + Schwimmerkammer undicht, rapider Leistungsabfall und dann sind da noch die Spätschäden die durch die Alu-Korrosion auftreten können. . .
Wenn bei dem Umzug die Zuständigkeit der Ämter wechselt (empfehlenswert!) muß die aktuelle Behörde den Umzug finanzieren: (In der Regel drei KVA`s von Autovermietungen einreichen - die günstigste darf gebucht werden) weiterhin Spritkosten gegen Nachweis und auch eine Helferpauschale von € 50,-.(Lächerlich!)
Das zuständige Amt am "Hinzugsort" muß im Bedarfsfall eine Erstausstattung der Wohnung, die Mietkaution und auch die (angemessene!) Miete (ebenfalls nach zu weisen mit Mietvertrag) übernehmen. Zunächst ist davon aus zu gehen, dass keine Eheähnliche Gemeinschaft vorliegt. Nachweis z.Bsp. durch Untermietvertrag.
Ich wünsche ihr eine gute Arbeit, von der Sie auch leben kann! Und allen Konmmentatoren die hier ihren Sozialneid ausdrücken wünsche ich, dass sie einmal in eine vergleichbare Situation geraten.
Die wahren "Sozialschmarotzer" sitzen in den Aufsichtsräten und Aktionärsversammlungen. . .
- Du solltest drei KVA`s von Autovermietungen rechtzeitig vor dem vorgesehenen Termin beim Amt vorlegen. In der Regel steht im ersten Bescheid dann sinngemäß: Die Kosten des günstigsten Autovermieters werden, gegen Nachweis der Zahlung übernommen. D.h.: Ihr müß in jedem Fall von den laufenden Leistungen in Vorkasse treten. Unbedingt nach der Höhe der notwendigen Kaution fragen!
Nun zum Punkt zwei der Strategie: Nach dem Erhalt des ersten Bescheides beantragst du noch die Übernahme der voraussichtlichen Kraftstoffkosten ( Anfallende Km x aktueller Preis pro Liter Diesel) und die gesetzliche (lächerliche) Helferpauschale von € 50,-. Diese Posten werden in der Regel vorab vom Amt erstattet. (Nicht vergessen das Umzugsauto fest für den vorgesehenen Termin zu buchen!) Eventuell hat euer Amt sogar schon einen Rabatvertrag mit einer Autovermietung - dann entfällt Punkt 1. Nach dem Umzug wird mit der Autovermietung abgerechnet und die Rechnung umgehend beim zuständigen Amt eingereicht. Unbedingt darauf hinweisen, dass ihr durch das vorschießen der Umzugskosten kein Geld zum leben mehr habt. (Evtl. Kopie des Aktuellen Kto.-Auszuges beifügen) Nun liegt es in der Hand des Amtes, ob ihr euer Geld zügig wieder erstattet bekommt. Viel Glück !
Du mußt dem Amt bescheid geben das der (Bar)-Scheck abhanden gekommen ist! Falls er aus dem Briefkasten geklaut wurde, könnte er bereits eingelöst worden sein....
Dann hast du ein Problem! Dann kann erst mit der Unterschrift des Einlösenden geklärt werden ob du dein Geld wieder bekommst. In jedem Fall: Schleunigst zum Amt !
So sehr es mir wiederstrebt das Amt in Schutz zu nehmen aber: "Sie hat vom JobCenter keinen Hinweis bekommen, daß von den gezahlten Leistungen der Arge auch etwas für unseren, damals 14jährigen Sohn bestimmt sein sollte." kann nicht sein.
Lass dir bitte die entsprechenden Bescheide zeigen.
Sollte das Amt in Unterhaltsvorschuss getreten sein, versuchen die das Geld selbstverständlich zurück zu bekommen.
Der Tip mit einem Rechtsanwalt zu reden ist in jedem Fall gut!
Zuerst einmal: allen Kommentatoren, die sinngemäß geantwortet haben "geh arbeiten" u.ä. wünsche ich einmal selbst in eine solche Situation zu kommen!
Zu deinem Problem: Du könntest dich beisspielsweise wieder beim Amt abmelden und in drei Monaten wieder arbeitssuchend melden. In dieser Zeit müßtest du dann tatsächlich von deinem Ersparten leben.
In der Zwischenzeit müsstest du dafür Sorgen, dass deine Kto.-Auszüge wieder "sauber" sind. Sollte das Amt nachfragen wo das Geld geblieben ist, ist deine Phantasie gefragt. Spielbankbesuche sind z.Bsp. eine beliebte und nicht nachprüfbare Geldvernichtungsmethode . . . Oder du kaufst dir wieder eine Wohnung und achtest darauf, dass noch zu zahlende Raten im Rahmen der - vom Amt zu übernehmenden - Mietgrenzen sind...
Denn: Harz 4 ist Armut per Gesetz!
Natürlich wünsche ich jeder/m (der/die das möchte) eine Arbeit, die ein leben in Würde und finanzieller Sicherheit garantiert!
Zuerst einmal ist es wichtig wofür du das Darlehen erhalten hast. Falls es z.Bsp. für eine Mietkaution erbracht wurde, darf dir sowieso nix abgezogen werden - solange du bedürftig bist! Dagegen sofort Wiederspruch einlegen! Falls das Amt das nicht einsehen möchte, Klageandrohung beim Sozialgericht. Die meisten Ämter sehen dann, dass du es Ernst meinst und knicken ein. Viel Glück + eine Arbeit die dich auch ernährt wünsche ich dir!
Der Antrag auf ALG 2 muß so schnell wie möglich abgegeben werden, damit du überhaupt erst einen Bescheid und dann auch Geld bekommst!
Ein Erbe während des Leistungsbezugs ist Einkommen und muß, nach Abzug von Freibeträgen "verwertet" werden. Das heißt, dass man von dem Erbe leben muß, bis es verbraucht ist. Man bekommt sogar ausgerechnet wie lange dieses Geld zum Leben reichen muß. Tip: Falls man es hin bekommt, zum Zeitpunkt des Erbfalles nicht arbeitssuchend gemeldet zu sein sondern zufällig beim Amt abgemeldet ist, wird bei einer anschließenden, erneuten Arbeitslosmeldung das Erbe als Vermögen gezählt und es können wesentlich höhere Freibeträge geltend gemacht werden! Falls dieser Trick nicht mehr möglich ist könnte man im Erbfall auch das Geld unwirtschaftlich ausgeben (Spielbank, Schulden zahlen u.s.w.). Sobald man nachweisen kann, dass das Geld verbraucht ist, ist man wieder bedürftig und hat Anspruch auf Leistungen. Meiner Meinung nach sind diese Tips völlig legal und außerdem legitim. Ich wünsche allen Betroffenen eine Arbeit die sinnvoll ist und sie auch ernährt!
Hilfreich wäre in deiner Situation eine z.Bsp. psychische Erkrankung vor zu spielen, die eine Vermittlung in einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz unmöglich macht. Google mal nach Psychose/Symptome (du hörst doch Stimmen, oder?) oder "burnout-syndrom" u.s.w. Falls du dann irgenwelche Medikamente verschrieben bekommst - auf keinen Fall ein nehmen, denn sie können einen gesunden Menschen wirklich krank machen!
Mit so einer Diagnose muß das betreffende Amt in vollem Umfang für deine Wohnung und den Lebensunterhalt sorgen.
Ironie:off!
Allerdings solltest du es vieleicht doch einfach mal mit einem job probieren. Es ist eindeutig ein besseres Gefühl für die geleistete Arbeit ein paar Euro mehr zu kassieren ,als deine aktuelle Lebensplanung so durch zu ziehen!
In jedem Fall wünsche ich dir viel Glück und ein bischen Motivation, zu mehr als der kargen Grundsicherung zu kommen!
Aus dieser Schilderung werde ich nicht schlau! Einen Bescheid erstellt das Arbeitsamt und nicht der "Kunde" - also: was hast du jetzt verbummelt ab zu geben? Die Abgabe eines Antrages sollte natürlich im Eigeninteresse schnellstmöglich erfolgen (darauf achten, wenn der Antrag beim Amt abgeholt wird, dass das Datum eingestempelt wurde). Ich wünsche dir in jedem Fall eine Arbeit, die dich ernährt und für alle Betroffenen:
€ 500,- Eckregelsatz und einen Mindestlohn von € 10,-/h!
"ich trau mir nicht dort laut zu werden und auf den tisch zu klopfen. weil ich angst habe das ich dann raus fliege und nichts mehr bekomme."
Ich würde dir davon ab raten ! Rausfliegen ist noch die harmloseste Folge von "auf den Tisch klopfen"!
Heutzutage kann man nämlich auch ganz schnell im Zinksarg aus der Behörde getragen werden...
Suche dir einen Anwalt für Sozialrecht (über :AWO, Diakoni, Caritas u.s.w.), der hat einen sog. "Beratungsschein" vorrätig. Die Aktivität des Anwaltes kostet dich einmalig € 10,- und als Spezialist sollte er dir weiter helfen können.
Ich wünsche dir viel Glück und einen Job der dich auch ernährt!