Zählen Flure IN Wohnungen nach DIN 277 zu der Verkehrsfläche (VF) oder Nutzfläche (NF)?
Bei der Wohnung handelt es sich um eine ganz normale Wohnung, die auf einer Ebene liegt.
2 Antworten
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Alles was hinter der Wohnungseingangstür ist gilt als Wohn- bzw. Nutzfläche.
Wohnflächenverordnung heißt das jetzt.
Danach zählt, ganz simpel gesagt, alles was hinter der Wohnungstür ist zur Wohnfläche. Auch der Flur, die Besenkammer und zum Teil, falls vorhanden, der Balkon oder die Terrasse.