Würdet ihr das kaufen?
Hallo an Alle, wir sind eine Gruppe von jugenlichen die ein Mini Business anfange wollen, wir sind ganz am Anfang. Wir hatten die Idee das wir den Wunderbaum rebranden mit naturellen gerüchen, also ohne Chemikalien, also nicht die Gesundheit beeintrechtigen. Also ist meine Frage ob ihr das kaufen würdet? Eine Extra frage wäre ob wir lieber alternative eine Clothing Brand anfangen sollten satt diese Idee? Ich bedanke mich für die Nachrichten
2 Antworten
Also ich würde mich freuen, wenn es so etwas gäbe. Es wäre echt toll, wenn er dann wirklich nicht die Gesundheit beeinträchtigt!
Hallo an Alle, wir sind eine Gruppe von jugenlichen die ein Mini Business anfange wollen, wir sind ganz am Anfang.
Dann solltet ihr mal mit dem Wesentlichen anfangen:
Du bist minderjährig, also brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.
Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.
Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.
Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige
Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
Auch als Minderjähriger solltest Du unbedingt vorher das hier besuchen, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern:
Klicken: Existenzgründerseminar
Amazon, eBay und PayPal kannst Du als Minderjähriger übrigens vergessen, die sind alle ausnahmslos (!) ab 18.
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die zuständigen Behörden haben da mittlerweile ganz verblüffende Möglichkeiten...;-)
„Wer künftig mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, oder über 2.000 Euro einnimmt, dessen Daten muss der Plattformbetreiber den Finanzbehörden übermitteln“.
Klicken: Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Klicken: Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7)
Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt
Klicken: Steuerhinterziehung als Verkäufer auf eBay und Amazon, das droht Ihnen
Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen
Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.