Wohngeldantrag, unregelmäßige geringfügige Beschäftigung?
Guten Tag,
Ich habe heute Morgen schonmal eine Frage dazu gestellt aber wurde daraus nicht schlauer deshalb nun auf ein neues:
Ich arbeite Vollzeit, zahle Unterhalt an Kind aus früherer Beziehung, bin zurzeit in Privatinsolvenz, habe deshalb eher geringes Netto Einkommen und möchte deshalb Wohngeld beantragen.
Meine Frau betreut unser Kleinkind und hat eine geringfügige Beschäftigung als Aushilfe/Vertretung, sehr unregelmäßig und eher selten, also kein festes Einkommen, es ist alle paar Monate auf Abruf mal etwas zwischen 150-300€.
Sie hat einen Arbeitsvertrag in dem steht dass die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit 4 Stunden beträgt, das ist jedoch nicht der Fall! Es ist sehr selten und viel weniger, was durch Kontoauszüge bewiesen werden kann, zudem endet der Vertrag am 02.08.2024.
Wie soll ich diese Beschäftigung nun beim Wohngeldantrag angeben?
Bei Einkommen muss man ja ein Bruttogehalt angeben und Beschäftigungsverhältnis, ich weiß nicht wie ich das angeben soll.
Wenn ich den Vertrag hinschicke wird ja dann davon ausgegangen dass meine Frau 4 Stunden die Woche arbeitet, das wäre ein Monatseinkommen von 192€, aber das haben wir garnicht, sie hat zuletzt im November mal ausgeholfen, das heißt, da würde dann Geld angerechnet werden was wir nicht haben.
Ich bin ratlos!
Danke schonmal für alle ernstgemeinten Antworten!
1 Antwort
Wohngeld wird vom Bruttoeinkommen gerechnet, auch bei dir. Deine Schulden aus der Privatinsolvenz werden nicht berücksichtigt. Reiche von deiner Frau die Abrechnungen des letzten Jahres ein und erkläre, dass das Einkommen nur unregelmäßig ist, dann wird die Summe zusammengerechnet und durch 12 geteilt, daraus entsteht dann ein monatliches Durchschnittseinkommen. Gebt im Wohngeldantrag an, dass das Arbeitsverhältnis im August endet