Wohngeldantrag, unregelmäßige geringfügige Beschäftigung?

1 Antwort

Wohngeld wird vom Bruttoeinkommen gerechnet, auch bei dir. Deine Schulden aus der Privatinsolvenz werden nicht berücksichtigt. Reiche von deiner Frau die Abrechnungen des letzten Jahres ein und erkläre, dass das Einkommen nur unregelmäßig ist, dann wird die Summe zusammengerechnet und durch 12 geteilt, daraus entsteht dann ein monatliches Durchschnittseinkommen. Gebt im Wohngeldantrag an, dass das Arbeitsverhältnis im August endet

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verwaltungsangestellte