Wohngeld und KiZ statt ALG2, wenn mein Freund mit einzieht?

4 Antworten

Außer das die Zahlung deines KK - Beitrags geklärt sein muss, musst du bzw. ihr dann Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein und dazu benötigt ihr dann auch noch ein Mindesteinkommen von 80 % eures Bedarfs nach dem SGB - ll, also von dem, was euch ohne eigenes anrechenbares Einkommen vom Jobcenter zustehen würde.

Das wären die Voraussetzungen fürs Wohngeld, dazu findest du auch einen kostenlosen Rechner im Internet.

Kinderzuschlag käme nur dann in Betracht, wenn ihr als Paar ein Mindesteinkommen von 900 € Brutto habt und nach Zahlung von Wohngeld und eurem anrechenbaren Einkommen kein Anspruch mehr auf Leistungen vom Jobcenter bestehen würde.

Man müsste also z.B. schon einmal wissen was dann an Warmmiete gezahlt wird, ob du vorher gearbeitet hast oder noch arbeitest, wenn ja, was du dann in den letzten 12 Monaten vor der Geburt an Nettoeinkommen hattest, also den Durchschnitt aus 12 Monaten, dann wie alt dein Kind ist, was du für dieses an Unterhalt bekommst und was dein Freund dann an Brutto bzw. Netto bekommt !

Dann könnte man schon einmal eine kleine Berechnung erstellen.

Zieht ihr zusammen, dann würdet ihr wegen dem gemeinsamen noch ungeborenen Kind gleich eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden, dein Alleinerziehenden Mehrbedarf würde entfallen und auch der Regelbedarf für den Lebensunterhalt verringert sich von derzeit 432 € auf dann jeweils 389 €, diese gelten dann auch für den Freund.

Die Warmmiete würde dann durch vorerst 3 und dann durch 4 Personen geteilt, zu dem jeweiligem Kopfanteil der Warmmiete kommen dann die individuellen Regelbedarfe, da kommt es dann aufs Alter deines Kindes an, für Kinder von 0 - 5 liegt dieser derzeit bei 250 €, ab 6 - 13 wären es derzeit 308 €.

Kindergeld, Unterhalt, Elterngeld, Sold usw. werden dann entsprechend auf den Gesamtbedarf angerechnet.

Kindezuschlag könnte es dann meines Wissens derzeit pro Kind max. 185 € geben, dazu findest du auch einen kostenlosen Rechner im Internet.

Grundsätzlich: Für Wohngeld und KIZ braucht es ein Mindesteinkommen, wobei ALG2 nicht als Einkommen gilt. Allerdings zählt das Elterngeld als Einkommen... du hast Anspruch auf das Basiselterngeld, das sind für 12 Monate je 300 € bzw für 24 Monate je 150 €.

WENN ihr mit eurem Einkommen, Wohngeld und KIZ aus der Hilfsbedürftigkeit raus kommt, habt ihr Anspruch darauf. Sonst nicht.

Zur Krankenversicherung: Wenn du dich aus dem ALG2 abmeldest, musst du dich selber versichern...Kostenpunkt um die 200€ im Monat. Um dich und dein Kind beim Freund kostenlos mitversichern zu lassen, müsstet ihr entweder heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen.

Besprich das mit deinem Freund...ob er offiziell zu dir zieht, ihr dann gemeinsam veranlagt werdet und wie ihr das mit deiner Krankenversicherung macht!

Nun möchte ich aber nicht, dass er für unser Kind Unterhalt zahlen muss.

Warum nicht? Das ist seine sittliche, moralische und gesetzliche Pflicht. Und das ist auch gut so.

ALG 2 und Wohngeld schließen sich gegenseitig aus. Unter den genannten Umständen könntest Du/könnt Ihr allerdings vielleicht Wohngeld bekommen.

Hier Details zum Kinderzuschlag:

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer

Betreffs der Krankenkasse bin ich überfragt.

Vielleicht solltest Du Dich, bevor Du Dein Vorhaben umsetzt, in einer Beratungsstelle vor Ort beraten lassen.

Ggf. von einem Fachanwalt für Familienrecht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Wenn Ihr als Bedarfsgemeinschaft in diesen Bereich gelangt, ist es meistens das Amt, das Leistungsempfänger auffordert, entsprechende Leistungen wie Kindergeld Zuschlag und Wohngeld zu beantragen.

Also einfach beides beantragen und das Ergebnis dem Jobcenter mitteilen.