Wo und wie kann ich herausfinden, wie lange eine Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. der Satzung dauern kann und mit welchen Kosten sie verbunden wäre?
Ich stehe mit meinem Tiny -House seit 5 Jahren als Pächter auf einem Grundstück, das sich nun als im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet gelegen herausgestellt hat, und werde darum vom Bauamt belangt. Das Bauamt will wissen, ob die Gemeinde bereit wäre, die "Aufstellung einer Satzung ausführen zu lassen",(ich weiß nicht genau, was damit gemeint ist). Die Gemeinde ist prinzipiell zu Änderungen bereit, die Kosten soll aber ich tragen. Daher obige Frage.
Danke im Voraus Gruß Stefan
3 Antworten
Die beantragte Änderung kann problemlos auch mal drei Jahren dauern und zum Schluss trotzdem noch abgelehnt werden.
Das kann man leider nicht pauschal beantworten, denn das unterscheidet sich je nach den konkreten aktuellen Gegebenheiten und den geplanten Änderungen im Detail.
Und gerade wenn es um Außenbereiche und noch dazu um Landschaftsschutzgebiete geht, sind die Hürden üblicherweise extrem(!) hoch.
Deswegen würde ich an Deiner Stelle auch noch nicht fest davon ausgehen, dass die Änderung, die für die von Dir geplante Nutzung zwingend notwendig ist, letztendlich überhaupt zugelassen wird. Nur weil eine Satzung neu aufgestellt wird, heißt das noch lange nicht, dass das einem dann auch Tür und Tor öffnet.
Lass Dich daher am besten mal von einem regionalen Architekten beraten, der all diese Dinge genauer checken kann.
Soweit ich weiss trägt die Kommune die Kosten bei Änderungen des Flächennutzungsplans. 🤷
Frag einfach im Rathaus nach, was auf dich finanziell zukommt.
Ich habe ja schon mit der Gemeinde gesprochen, die können zu Zeit und Kosten nichts genaueres sagen!
Dabei hilft dir ein Rechtsanwalt oder ein entsprechender Planer weiter.
Kurzfassung: Es wird ziemlich teuer.
Rechnen Bauplaner nicht nach Gebührenordnungstabelle ab? Kann man sowas nicht irgendwo einsehen? Ich versuche einfach, im Vorfeld schon soviele Infos wie möglich zu bekommen...
Ja, in den jeweiligen Gebührenordnungen findest du da einen Teil, aber das ist ja auch nur die halbe Miete.
Sorry, eben erst gelesen, danke dafür. Was genau muss denn beantragt werden? Änderung der Außenbereichssatzung + Entlassung aus dem Landschaftsschutz?