Wird Kaution gezahlt bei Wasserschaden?

2 Antworten

Das ist so pauschal nicht zu beantworten. Ist die Badewanne so konstruiert, dass es normal ist, dass Wasser darunter fließen kann, seid wahrscheinlich ihr als Mieter an diesem Wasserschaden schuld. In dem Fall haftet ihr gemeinschaftlich für den Schaden. Möglicherweise ist dieser Schaden von eurer Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Häufig sind Badewannen aber auch so konstruiert, dass da eigentlich gar kein Wasser runterfließen sollte. In diesem Fall hättet ihr euren Vermieter unverzüglich über dieses Problem informieren müssen. Für die Schäden, die aus der Verzögerung entstanden sind, wärt ihr wieder als Gemeinschaft verantwortlich und es gilt das oben geschriebene.

Wusstet ihr aber nicht, dass Wasser unter die Badewanne fließen kann - z.B. weil ihr einen kleinen Riss nicht gesehen habt oder da ihr es vlt. auch gar nicht sehen konntet - z.B. wenn der Riss im verkleideten Rohr war, ist es auch möglich, dass ihr für diesen Schaden nicht verantwortlich gemacht werden könnt. In diesem Fall müsste der Vermieter die Kosten tragen. Vermutlich wäre der Schaden dann über dessen Gebäudeversicherung abgedeckt.

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