Wird Kaution gezahlt bei Wasserschaden?
Bei mir in der Wohnung ist im Badezimmer immer wieder Wasser unter die Badewanne geflossen. Nun ist ein Wasserschaden entstanden und es wird ziemlich teuer das alles zu reparieren. Das Ding ist, ich miete die Wohnung nicht alleine. Deshalb könnte es möglich sein, dass es nicht mein Verschulden ist (habe eigentlich immer aufgepasst). Auf jeden Fall werde ich sowieso bald ausziehen und da stellt sich mir die Frage ob ich trotz dessen noch meine Kaution bekomme. Immerhin kann man nicht zu 100% sagen, ob ich daran Schuld habe. Danke für Antworten.
2 Antworten
Das ist so pauschal nicht zu beantworten. Ist die Badewanne so konstruiert, dass es normal ist, dass Wasser darunter fließen kann, seid wahrscheinlich ihr als Mieter an diesem Wasserschaden schuld. In dem Fall haftet ihr gemeinschaftlich für den Schaden. Möglicherweise ist dieser Schaden von eurer Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Häufig sind Badewannen aber auch so konstruiert, dass da eigentlich gar kein Wasser runterfließen sollte. In diesem Fall hättet ihr euren Vermieter unverzüglich über dieses Problem informieren müssen. Für die Schäden, die aus der Verzögerung entstanden sind, wärt ihr wieder als Gemeinschaft verantwortlich und es gilt das oben geschriebene.
Wusstet ihr aber nicht, dass Wasser unter die Badewanne fließen kann - z.B. weil ihr einen kleinen Riss nicht gesehen habt oder da ihr es vlt. auch gar nicht sehen konntet - z.B. wenn der Riss im verkleideten Rohr war, ist es auch möglich, dass ihr für diesen Schaden nicht verantwortlich gemacht werden könnt. In diesem Fall müsste der Vermieter die Kosten tragen. Vermutlich wäre der Schaden dann über dessen Gebäudeversicherung abgedeckt.
Wer ist Mieter?
Wer hat Kaution hinterlegt?