Wird das in der Ausbildung schwieriger?

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Erstmal...in den kfm. Berufen hat manM als reines Fach nicht. Es findet sich wieder in Rechnungswesen (Buchhaltung) und ähnlichen Fächern. Also, der Stoff der Mittelstufe ist nötig und sollte machbar sein.

Und...je nach BL anders....

Die Ausbildungsordnung der Verwaltungsfachangestellten berücksichtigt Inhalte und Methoden, die im Ausbildungsrahmenplan und im  KMK-Rahmenlehrplan mit seinen 14 Lernfeldern festgeschrieben sind. Man trägt damit einem veränderten Verständnis der Verwaltung Rechnung, bei dem die Behörden als bürgerorientierte, kaufmännisch organisierte Dienstleistungsbetriebe aufgefasst werden. Konsequenter Weise wird deshalb in der Berufsschule neben der Vermittlung verwaltungsbezogener Kenntnisse der Schwerpunkt in die Vermittlung klassisch-kaufmännischer Inhalte gesetzt und diese mit jeweils passenden Datenverarbeitungsanwendungen verzahnt

Kernfach des (der) Verwaltungsfachangestellten ist das vier – bzw. dreistündige Komplexfach “Verwaltungsbetriebswirtschaft/Kaufmännische Steuerung und Kontrolle” (VBK). Dieses Fach stellt eine fachübergreifende Zusammenfassung dar, die (Verwaltungs-) Betriebswirtschaftslehre, Rechtskunde, Rechnungswesen, Kosten- und Leistungsrechnung und DV-Anwendungen integriert. Der Unterricht in diesem Fach ist aufgeteilt in zwei Bereiche, der sog. VBK-Theorie und der VBK-Praxis. VBK-Theorie wird im Klassenunterricht von einem/r Kollegen/in vermittelt, der in VBK-Praxis im Lernbüro im Team mit einem/r weiteren Kollegen/in unterrichtet. VBK-Praxis beinhaltet neben der Vermittlung von Methodenkompetenz als Grundlage für die gesamte Ausbildung (Arbeitstechniken, Präsentation, Diskussionsführung, Arbeit im Team) die Übertragung und Weiterbearbeitung der in der Theorie aufgeworfenen Problemstellungen in DV-Anwendungen, auch in kleineren Projekten.

Neben diesem Kernfach werden auch folgende berufsbezogene Fächer unterrichtet:

Wirtschaftslehre

  • Die eigene Berufsausbildung mitgestalten
  • Grundlagen des Arbeitsrechts
  • Grundlagen des Wirtschaftens
  • Zahlungsarten und öffentliche Leistungen in alternativen rechtlichen Formen erbringen
  • Staatliches Handeln in nationale und internationale wirtschaftliche Zusammenhänge einordnen

Öffentliches Recht

  • Staatsrecht
  • Verwaltungsrecht

Die Auszubildenden erhalten Englischunterricht in der Berufsschule. Zudem wird ihnen eine Prüfung in drei Niveaustufen angeboten, in denen sie ein  KMK-Fremdsprachenzertifikat erreichen können. Zudem wird Unterricht in den Fächern Deutsch, Sozialkunde und Sport erteilt.

In der Abschlussprüfung soll die Facharbeiterqualifikation, also die Befähigung zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit, die selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt, nachgewiesen werden.

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil und erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

Im schriftlichen Prüfungsteil wird in den Prüfungsfächern Verwaltungsbetriebswirtschaft, Personalwesen, Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren, Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft.

Im praktischen Prüfungsteil ist eine fallbezogene Rechtsanwendung durchzuführen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Industriekaufmann

redeville1997 
Beitragsersteller
 02.03.2025, 00:33

Danke dir. Darf ich nur noch fragen, ob den größten Teil mithilfe eines Rechners rechnen darf und ob es nicht nur um Mathe geht?

LuClRa  02.03.2025, 10:39
@redeville1997

Also in meiner kfm. Ausbildung durfte man, auch in den Prüfungen, immer mit TR rechnen.