Wird bei SGB II die Inflationsrate angerechnet?

2 Antworten

Diese zusätzliche Leistung würde auf Deinen Bedarf angerechnet werden - inwieweit es dabei einen prozentualen Freibetrag gibt weiß ich nicht.

Da es zufluss zum Bedarf ist und warscheinlich über der Freigrenze liegt ja, er wird dir warscheinlich dein Inflationsgeld in Kleinbeträgen monatlich zum Gehalt auszahlen!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung