Wieviel PS durften früher max Motorräder haben?

3 Antworten

Die Höchstleistung war bis um 1982 auch technisch bedingt bei den grossen Herstellern maximal 100 PS(74kw). Dann kam von Honda die 6-Zyl CBX mit 105PS als Klassenbester. Ein Jahr später brachte Kawa die 6-Zylinder mit 120PS. Außerdem kam von Honda die CB 1100R die 120PS hatte.

Daraufhin sah es so aus, dass der Gesetzgeber einen Grenze von 100 PS angedroht hat. Die deutschen Impoteure einigten sich daraufhin auf eine Selbstbeschränkung auf 100 PS. Das galt ab 1984. Im Ausland wie England, Frankreich usw. waren die Maschinen aber "offen". Man konnte die Maschinen aber als Grauimporte nach Deutschland bringen und die wurden auch offen zugelassen. 1984 brachte Yamaha die V-max mit 143 PS, Die gab es offiziell in Deutschland erst 1990 aber auf 100PS gedrosselt.

Von den Sportmotorradherstellern wie EGLI, Martin, Rickman, Eckert usw usw gab es schon seit Ende der 70er Jahre Maschinen mit (weit) über 100PS legal mit Strassenzulassung. Unter anderem EGLI MRD1 von 1979 mit 160PS und Turbo. Bimota bot in den 80er Jahren auch die meisten Modelle offen an, Auch bis 145 PS und auch legal. Mitte der 90er Jahre wurde dann die Selbstbeschränkung aufgehoben. Fahrwerksmäßig und auch von Bremsen waren die Maschinen dann aber auch mit den hohen PS Zahlen gefahrlos fahrbar.

Ich besitze eine Bimota Yamaha von 1988 mit eingetragenen 140 PS. Die fährt auch bei extremen Tempo wie auf Schinen. Ein himmelweiter Unterschied zu den damaligen 100PS Maschinen der Japaner. Die Bimota kostete allerdings auch über 35000 DM. Sie wurde ohne Rücksicht auf Kosten nur mit den besten Teilen gebaut. Das Spitzenmodell Yamaha FZR 1000 (offen auch 135PS) kosteten da gerade mal 14500 DM.

Ab 1978 gab es eine freiwillige (!) Vereinbarung  zwischen den Herstellern keine Maschinen mit mehr als 72 kW auf den deutschen (sowie französischen und einige andere im europäischen) Markt zu bringen.

In anderen Ländern wurden Maschinen - beispielsweise auch die BMW K 1200 - mit mehr als 72 kW bzw. 74 kW angeboten. Italien wäre hier als Beispiel zu nennen.

Was blieb: Mehr als 72 kW -> Versicherung wurde astronomisch teuer. Also blieb man als Händler artig darunter - und andere verdienten ihr Geld damit sich der Wiedererlangung der ungedrosselten Leistung anzunehmen.

1996 ging das Gespenst um das eine EU-Regelung kommen könnte, welche die Selbstverpflichtung eliminieren würde.

1999 war dann Schluss mit der freiwilligen Leistungsbegrenzung. Die deutschen Händler hatten ihre Sorgen wegen Grauimporten. Wieso sich neu eine Maschine in Deutschland kaufen wenn man sie sich z.B. auch mit EU-weit gültiger Garantie z.B. aus Italien kommen lassen kann? 

Es gab keine (!) Order aus Brüssel das Motorräder nicht mehr maximal 72 kW (bzw. 74 kW) haben dürfen. Das war die freie Entscheidung der Hersteller.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.

Salue Jakob

Alle anderen haben es schon sehr gut erklärt. Auch wir in der Schweiz hatten die offenen Ausführungen.

Ich sende Dir ein Bild einer der Maschinen, die ab 1978 erhältliche Kawasaki Z1300 6-Zylinder mit Wasserkühlung, die diese freiwillige Regelung in Deutschland ausgelöst hat.

Die Abgelichtete von 1979 stammt aus meinem "Fuhrpark" und ich habe sie vor 30 Jahren gebraucht gekauft und dann Jahrzehnte lang in der freien Wildbahn ausgekitzelt. Sie hat die offenen 120 PS. In Deutschland hingegen hatte Sie 99 PS.

Die Verantwortlichen, die damals die 100 PS als unverantwortlich ansahen, hätten wohl einen Herzinfarkt, wenn sie die heutigen Supermotors anschauen würden.

Es grüsst Dich

Tellensohn

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