Wieviel Auslöse steht einem Maler am Tag zu?
Bin 24h von zu hause weg. Hab mal was gehört von 46€ am Tag, stimmt das?
4 Antworten

Für eine Dienstreise im Inland können Verpflegungsmehraufwendungen zu folgenden Beträgen pro Kalendertag angesetzt werden:
- 24 € bei einer Abwesenheit von 24 Stunden,
- 12 € bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden,
- 6 € bei einer Abwesenheit von weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden.[1]
Maßgebend ist die Abwesenheitsdauer von der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte. Führt jemand an einem Kalendertag mehrere Dienstreisen durch, können die Abwesenheitszeiten an diesem Kalendertag zusammengerechnet werden.


Achso,extra noch! Na dann is ok, denk ich. Vielen dank

Das dumme ist, da steht können Verpflegungsaufwendungen bezahlt werden... Das ist eben eine Sache des AG!

Stimmt, man kann sie auch beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen. Ist aber gehopst wie gesprungen. Zahlt der AG freiwillig eine Auslöse, wird das mit dem Ausgleich verrechnet.
Unterkunft muss er trotzdem stellen.

Nein muss er auch nicht, wenn keine vertragliche Vereinbarung dazu besteht. Dann wird auch die wie die Pauschale bei der Steuererklärung geltend gemacht.

Doch muss er. Der Arbeitsort steht im Arbeitsvertrag. In der Regel ist das der Firmensitz.
Ändert sich der Arbeitsort, sind die Mehrkosten für den Arbeitnehmer vom AG zu tragen.

24 euro

0-8 Stunden - 0 Euro 8 - 14 Stunden - 6 Euro 14 - 24 Stunden - 12 Euro 24 Stunden 24 Euro

Da gibts keine festen Sätze, das steht in deinem Arbeitsvertrag bzw. in eurer Bertiebsvereinbarung.

24€? davon ist ja nichtmal die Unterkunftbezahlt.... hmm is ja sehr wenig