Wieviel Auslöse steht einem Maler am Tag zu?

4 Antworten

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Für eine Dienstreise im Inland können Verpflegungsmehraufwendungen zu folgenden Beträgen pro Kalendertag angesetzt werden:

  • 24 € bei einer Abwesenheit von 24 Stunden,
  • 12 € bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden,
  • 6 € bei einer Abwesenheit von weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden.[1]

Maßgebend ist die Abwesenheitsdauer von der Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte. Führt jemand an einem Kalendertag mehrere Dienstreisen durch, können die Abwesenheitszeiten an diesem Kalendertag zusammengerechnet werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand

24€? davon ist ja nichtmal die Unterkunftbezahlt.... hmm is ja sehr wenig

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@Welfensammler

Achso,extra noch! Na dann is ok, denk ich. Vielen dank

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@Rezept

Das dumme ist, da steht können Verpflegungsaufwendungen bezahlt werden... Das ist eben eine Sache des AG!

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@Phrasenkiller

Stimmt, man kann sie auch beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen. Ist aber gehopst wie gesprungen. Zahlt der AG freiwillig eine Auslöse, wird das mit dem Ausgleich verrechnet.

Unterkunft muss er trotzdem stellen.

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@Welfensammler

Nein muss er auch nicht, wenn keine vertragliche Vereinbarung dazu besteht. Dann wird auch die wie die Pauschale bei der Steuererklärung geltend gemacht.

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@DonRamon

Doch muss er. Der Arbeitsort steht im Arbeitsvertrag. In der Regel ist das der Firmensitz.

Ändert sich der Arbeitsort, sind die Mehrkosten für den Arbeitnehmer vom AG zu tragen.

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0-8 Stunden - 0 Euro 8 - 14 Stunden - 6 Euro 14 - 24 Stunden - 12 Euro 24 Stunden 24 Euro

Da gibts keine festen Sätze, das steht in deinem Arbeitsvertrag bzw. in eurer Bertiebsvereinbarung.

In meinem Arbeitsvertag steht sowas nicht!!

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@Rezept

Wie gesagt, dann in einer BV. Dir steht nichts zu!

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