Wie Zwischenzähler berechnen bei zwei Stromanbietern?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Jedem Hauptzähler sind mehrere Unterzähler eindeutig zuordenbar.

Die Zuordenbarkeit ergibt sich aus der Elektroinstallation.

Erfolgt beim Zählpunkt für den Hauptzähler ein Wechsel des Lieferanten, hat das auf die Abrechnung nur dahingehend Auswirkungen, als dass ab dem Stichtag des Lieferantenwechsels die monetäre Berechnung mit den neuen Tarifen des neuen Lieferanten zugrunde gelegt wird.

Für den Unterzähler ist jedoch keiner der beiden Lieferanten zuständig.

Zweckmäßiger Weise sollten die Unterzähler am Tag des Lieferantenwechsels zur zeitlichen Abgrenzung abgelesen worden sein. Das wäre die exakteste Abrechnung.

Erfolgte keine Stichtagsablesung zum Tag des Lieferantenwechsels, müssen die Gesamtkosten beider Lieferanten auf die nachgeordneten Unterzähler verteilt werden.

Die Zuständigkeit für den Unterzähler ist beim Vermieter oder einem Contractor zu vermuten.

Dieser muss sich beim Eichamt als Messstellenbetreiber mit den erforderlichen Pflichtangaben registrieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank für deine Antwort.

Mein Vermieter ist zuständig für den Unterzähler, er muß sich beim Eichamt registrieren lassen, aber warum?

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@uscho65

Die Anzeige bei Eichamt schreibt das Mess- und Eichegsetz [MessEG] in § 32 vor.

Das Eichamt muss in die Lage versetzt werden, die Messstellenbetreiber zu kennen und die Ordnungsmäßigkeit der Arbeit der Messstellenbetreiber zu überwachen.

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Wenn der Zwischenzähler nicht mit abgelesen wurde, wie der Wechselstatt fand, dann kann man das nur pauschal nachberechnen. Also entweder anteilig im Verhältnis des Hauptverbrauchs vor/nach dem Wechsel, oder auf durchschnittlich auf den Zeitraum...

Kann mein Verbrauch auf der Rechnung von dem Hauptzähler erscheinen (yellostrom)? Meine Vermieter haben die Verbräuche von der Rechnung in meine Nebekostenabrechnung geschrieben. Ist das irgendwie möglich?

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@uscho65

Nicht als getrennter Betrag da Zwischenzähler nicht vom Anbieter verrechnet werden, sondern über die Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter/Hausverwaltung seperiert werden... In der Hauptrechnung taucht nur die Summe des Gesamtverbrauch auf. Sonst wären zwei Hauptzähler vorhanden und jeder hätte seine eigene Abrechnung und seinen eigenen Stromvertrag...

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Erstmal vielen Dank für Deine Antworten.

Das sind die Angaben auf meiner NK.

Angeblich abgelesener Zwischenzähler 3860,4 kWh

17.09.20-31.12.20

Yello Strom 863,8 KW

31.12.20-30.04.21

Yello Strom 1039,6 KW

Diese Angaben stehen auf der Rechnung von Yello Strom (Hauptzähler). Meine Vermieter haben ja auch Strom verbraucht in der Zeit.

01.05.21-22.09.21

EVM 1957 KW

Auf der Rechnung von EVM steht in diesem Zeitraum 3782,4 KW.

Die drei obigen Zahlen ergeben meinen Verbrauch, kann das sein?

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