Wie zitiere ich richtig in Jura Hausarbeiten?
Hallo, ich studiere Jura im ersten Semester und schreibe gerade meine erste Hausarbeit in BGB AT. Wenn ich jetzt z.B eine Definition für den Antrag (§145 BGB) in einem Lehrbuch nachschlage, um dann richtig zu zitieren fällt mir oft auf, dass sich meine Definition über mehrere Randnummern erstreckt. Muss ich nur eine Randnummer angeben, in der der Großteil meiner Definition vorkommt? Muss ich alle Randnummern angeben, oder anders verweisen? Ich komme mir etwas blöd vor :)
1 Antwort
Ich würde entweder Rn. 5f. oder Rn. 5ff. schreiben, also schon den ganzen Bereich zitieren. Allerdings gerade bei Definitionen würde ich persönlich doch eher eine knappere Definition suchen.
Lehrbücher wollen dir Erklären was unter einem Antrag zu verstehen ist. Für die einfache Definition ist aber eine weitere Erklärung nicht erforderlich. Deswegen würde ich da auf Kommentare /Rechtsprechung zurückgreifen..
Bspw. "Der Antrag (Angebot, Offerte) ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet ist" (MüKoBGB/Busche, 9. Aufl. 2021, BGB § 145 Rn. 5). "[Diese] muss inhaltlich so bestimmt oder zumindest bestimmbar sein, dass das nach dem Empfängerhorizont ausgelegte Angebot durch ein [...] „Ja“ angenommen werden kann".(HK-BGB/Heinrich Dörner, 11. Aufl. 2021, BGB § 145 Rn. 3)
(natürlich würdest du hier nicht den Wortlaut zitieren)