Wie werden die Katholiken und Protestanten im Augsburger Reichsabschied erwähnt?

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Im Augsburger Reichsabschied von 1555, auch bekannt als Augsburger Religionsfrieden, wurden die Katholiken und Protestanten als "Stände" oder "Konfessionen" bezeichnet. Der Reichsabschied erkannte offiziell die Existenz von zwei Hauptkonfessionen im Heiligen Römischen Reich an: den katholischen Glauben und den lutherischen Glauben. Diese beiden Konfessionen erhielten rechtliche Anerkennung und wurden als gleichwertig behandelt. Die Anhänger beider Konfessionen wurden als "Stände" bezeichnet, was bedeutet, dass sie als offizielle gesellschaftliche Gruppen anerkannt wurden.