Wie weit ist die unmittelbare Umgebung zum Wahllokal?
Innerhalb derer keine Beeinflussung anderer Wähler:innen erlaubt ist?
1 Antwort
Das ist jeweils natürlich ein bisschen schwammig. Bei uns zählt alles dazu, was im unmittelbaren Zugangsbereich ist. Wo also ein Wähler vor der Wahl auf jeden Fall langkommt und was ungefähr im 20-50 Meter Umkreis um den Eingang liegt.
Bei der letzten Wahl zum Beispiel war ich in einer Schule. Man musste ein Stück über den Schulhof, direkt vor dem Eingang des Schulhofes hingen dann zwei Wahlplakate an der Laterne. Die haben wir dann nach Beschluss meines Wahlvorstandes abhängen lassen (vom Hausmeister, der die in Verwahrung nahm), weil Wählerbeeinflussung.
Also bei uns alles, wo Wähler zwingend vorbei müssen und was so Plus-Minus 20 Meter vom Eingang ist.
Die 50 Meter können auch 5 sein, wenn es direkt an einer Kreuzung läge...
Ist halt wirklich einfach ein bisschen Augenmaß.