Wie viel % Gehalt bei Arbeitsbeginn am 15.02?
Hallo zusammen,
ich bin etwas verwirrt bzgl. der Gehaltsberechnung bei mir und wäre froh wenn mir jemand Klarheit verschaffen könnte.
Ich bin seit 15.02. endlich wieder Vollzeit beschäftigt und beziehe Gehalt. Nun habe ich meine erste Lohnabrechnung bekommen und verstehe die Berechnung einfach nicht. Meiner Ansicht nach sollte es ja 50% vom Gehalt sein.
Berechnet wurde aber "Grundgehalt durch 30 mal 14". Da ich nicht davon ausgehe das man im März mein Grundgehalt durch 30 teilt und mal 31 nimmt verstehe ich es nicht.
Ich Frage rein aus Interesse am Thema, der eine Tag macht nun auch nicht soviel aus.
Hab ich irgendwo einen Denkfehler? Das Februar nur 28 Tage hat weiß ich, aber 14 Tage davon war ich ja angestellt, also 50% der gesamten Arbeitszeit des Monats.
Vielen Dank im voraus und freundliche Grüße
3 Antworten
- Bei der ersten Methode werden die Kalendertage als Basis verwendet. Dann wird das Gehalt durch die Anzahl der konkreten Kalendertage des betreffenden Monats geteilt und mit den gearbeiteten Tagen multipliziert. Beginnt beispielsweise ein Arbeitnehmer mit seiner Beschäftigung am 10. des Monats August, der 31 Kalendertage hat, und erhält ein Bruttomonatsgehalt von 2.000,00 Euro, wird wie folgt gerechnet: 2.000,00 Euro : 31 Kalendertage x 22 Kalendertage gearbeitet = 1.419,35 Euro. Rechnet man umgekehrt, indem man die nicht gearbeiteten Kalendertage abzieht, kommt man auf das gleiche Ergebnis: 2.000,00 Euro : 31 Kalendertage x 9 Kalendertage nicht gearbeitet = 580,65 Euro. Und 2.000,00 Euro – 580,65 Euro = 1.419,35 Euro.
- Bei der zweiten Möglichkeit werden als Basis stets 30 Kalendertage genommen, unabhängig davon, ob der konkrete Monat 30 oder 31 (oder der Februar: 28) Tage hat. Dann ergibt sich im Beispielsfall Folgendes: 2.000,00 Euro : 30 Kalendertage x 22 Kalendertage gearbeitet = 1.466,67 Euro. Legt man die nicht gearbeiteten Tage zugrunde, ergibt sich allerdings ein deutlich niedriger Betrag: 2.000,00 Euro : 30 Kalendertage x 9 Kalendertage nicht gearbeitet = 600,00 Euro. Und 2.000,00 Euro – 600,00 Euro = 1.400,00 Euro.
- Bei der dritte Methode werden die vereinbarten Arbeitstage eines Monats als Basis genommen. Im Beispielsfall gehen die Parteien von 23 Arbeitstagen aus, von denen 7 Arbeitstage vor- und 16 Arbeitstage nach der Einstellung liegen. Gerechnet wird dann so: 2.000,00 Euro : 23 Arbeitstage x 16 Tage gearbeitet = 1.391,30 Euro. Die umgekehrte Rechenweise unter Berücksichtigung der nicht gearbeiteten Tage ergibt betragsmäßig das Gleiche: 2.000,00 Euro : 23 Arbeitstage x 7 Tage nicht gearbeitet = 608,70 Euro. Und 2.000,00 Euro – 608,70 = 1.391,30 Euro
Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Punkt 2 Ist für mich dann zwar eine Berechnung die den Arbeitgeber bevorteilt und den Arbeitnehmer benachteiligt. Hatte gehofft es gibt da eine klare Regelung, so fühlt man sich ja mehr wie ein Tagelöhner als jemand der Gehalt bezieht :D
Ja, das ist erstmal unintuitiv. Das ist aber tatsächlich die durch bevorzugte Methode. Die nennt sich Dreißigstel-Methode und wird bei Teilzahlungen angewendet, wenn ein pauschales Gehalt für den Monat verwendet wird.
https://blog.esche.de/artikel/iudex-non-calculat-die-berechnung-von-teilverguetungsanspruechen/
Das grundgehalt wird berechnet für 30 Tage, und da der Februar nur 28 Tage hat, arbeitest du ab 15.2. ja nur 14 Tage. Deshalb wird mit GG/30 das Tageshehalt ermittelt und mit 14 Tagen multipliziert.
Dann wäre das aber ein kompletter Monat und du würdest dein volles Gehalt bekommen.
Danke für die schnelle Antwort. Ordnet nur meine Gedanken nicht wirklich. Wenn ich am 01.02. angefangen hätte - sollte ich ja trotzdem ein volles Gehalt bekommen und nicht 28/30. Das wäre ja ein mega Aufwand für die Lohnbuchhaltung da ich wie erwähnt im März ja auch keine 31/30 vom Gehalt bekommen werde.