Wie lange muss mein Steuerberater die Lohnabrechnungen aufbewahren?
Zur Sachlage: ich hatte bis Corona einen Gastronomiebetrieb! Ich habe dann natürlich auch ein paar 450€€ Kräfte beschäftigt!
Die Abrechnungen liefen alle über unseren Steuerberater.
Als wir dann Pandemie bedingt und durch Auflagen den Betrieb vor zwei Jahren einstellen mussten, folgte letztes Jahr die Insolvenz. Und es ist alles soweit abgewickelt, ich bin das Liquidator bestellt weil mangels Masse Insolvenz eingestellt wurde. Nun zu meiner Frage: Heute bekam ich ein Schreiben, von der Deutschen Rentenversicherung bezüglich einer Betriebsprüfung!
Es soll festgestellt werden ob natürlich auch die Abgaben dementsprechend erfolgt sind, auch bei 450€ Kräften!Es wäre doch das sicherste und einfachste, wenn ich nun die Deutsche Rentenversicherung an meinen Steuerberater Verweise, oder? Schließlich hat er sich das ja auch damals gut bezahlen lassen. Danke für eure Antworten
4 Antworten
Hat der Steuerberater die Unterlagen noch, oder hat er sie dir bereits zurückgegeben? Hat er deine Unterlagen noch, findet die Prüfung in der Regel bei ihm statt, dann solltest du das der Deutschen Rentenversicherung mitteilen. Die melden sich dann bei deinem Steuerberater. Besteht das Mandat nicht mehr und hat er dir die Unterlagen bereits zurückgegeben, bist du verantwortlich für die Aufbewahrung der Untrlagen und die Vorlage der Unterlagen zur Prüfung. Du kannst sie aber - nach Absprache mit der Deutschen Rentenversicherung - auch dorthin schicken, wenn es nicht zu viele Arbeitnehmer waren.
Dass der Steuerberater überhaupt Unterlagen aufbewahrt, ist höchst ungewöhnlich. Die meisten Steuerbüros haben gar nicht den Platz dafür.
Normalerweise werden diese Unterlagen nach Erfassung zurückgegeben, und du als Steuerpflichtiger musst sie - als geschäftliche Unterlagen - 10 Jahre aufbewahren.
Also: DU bist verpflichtet, deine Unterlagen 10 Jahre aufzubewahren und sie bei einer Betriebsprüfung vorzulegen.
Ich habe gerade erst kürzlich meine Steuerkanzlei aus reinem Interesse gefragt, wie so was abläuft: Wenn eine Betriebsprüfung kommt, kann ich darum bitten, dass die in den Räumen der Steuerkanzlei stattfindet, wenn ich selbst keine geeigneten Räume habe. Doch die gewünschten Unterlagen beizubringen, ist meine Aufgabe.
Meine Steuerberaterin kann mir während der Prüfung zur Seite stehen. Die Unterlagen fallen nicht in ihre Verantwortung, es sei denn die des letzten Quartals, sofern sie noch zur Verbuchung bei der Kanzlei liegen.
Alle Unterlagen erhalten die Auftraggeber von ihrem Steuerberater, wenn sie einen eingeschaltet haben.
Zu den Aufbewahrungsfristen schaue hier:
§ 66 Abs. 1 Satz 1 StBerG - Aufbewahrung für eine Dauer von 10 Jahre ab Beendigung des Auftrags.
Ich hoffe es. Das ist zumindest das, was ich im Kopf habe und was über den Gesetzestext nachvollziehbar ist.
Dankeschön, das ging so flott, dass ich glaube du weißt wovon du sprichst. Vielen Dank