wie lange muss ein ausländer mit einem deutschen verheiratet sein, um in deutschland bleiben zu kön?

13 Antworten

Rechtsfolgen einer Scheinehe

a) Scheinehen begründen keinen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels begründen (BverwGE 107, 58 (64)).

b) Für den Ausländer liegt ein bedeutendes Risiko vor, seine Aufenthaltserlaubnis nicht zu bekommen oder zu verlieren. Nach drei Jahren Bestandszeit einer ehelichen Gemeinschaft kann grundsätzlich eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erteilt worden. Aber die Ausländerbehörden sind mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels sehr vorsichtig. Sollten sich aus der Sicht der Behörde begründete Zweifel am Vorliegen einer familiären Lebensgemeinschaft ergeben, können diese Anlass von Nachforschungen sein. Die Behörde kann den Ausländer und den Stammberechtigten vorladen und dessen persönliches Erscheinen anordnen, um sie zu befragen. Wird die Scheinehe festgestellt, hat der Ausländer keinen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels. Außerdem muss der Ausländer damit rechnen, seine Aufenthaltserlaubnis zu verlieren, wenn das Bestehen einer Scheinehe den Ausländerbehörden bekannt wird. Denn die Feststellung eines Nichtbestehens der familiären Lebensgemeinschaft führt zur behördlichen Aufhebung eines Aufenthaltstitels zur Herstellung und Wahrung der Familieneinheit. .

c) Weiterhin sind Scheinehen strafbar. Das Eingehen einer Ehe mit einem Ausländer allein zu dem Zweck, diesem den Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen, erfüllte nach dem OLG Düsseldorf (Az.:2 b Ss 542/99) den Tatbestand des Einschleusen von Ausländern gemäß § 92 a AuslG. Nach der Neufassung des Aufenthaltsgesetzes ergibt sich eine Strafbarkeit aus § 95 Abs. 2 Nr.2 AufenthG. Falsche Angaben gegenüber der zuständigen Behörde zur Erschleichung eines Aufent-haltstitels oder einer Duldung sind strafbar.

(Quelle: anwalt-wille.de)

sollte man am Besten nicht in Jahre fassen!!! Irgendwas von 3-5Jahre sagt der Gesetzgeber, wenn ich mich vor längerer Zeit mal nicht verlesen habe!!! Deine Frage macht den Anschein, als wenn es auf eine Scheinehe hinauslaufen sollte??!!

Erstmal die Integration auf den Tisch bringen und wenn der Frau dann noch immer nach Heirat ist, tja dann sollte sie es in ihrem Heimatland vollziehen!!!!!!!!!

Wer verheiratet ist, hat die Chance, nach zwei Jahren ehelichen Zusammenlebens eine von der ehelichen Gemeinschaft unabhängige Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. D.h. im Klartext, dass der Ausländer nach einer zweijährigen Zeit ehelichen Zusammenlebens im Lande bleiben kann, wenn er einer Arbeit nachgeht und einige weitere Voraussetzungen erfüllt. Nach drei Jahren Bestandszeit einer ehelichen Gemeinschaft kann der Ausländer sogar noch weiter gehend eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen.

das ist eine scheinehe. und wenn das raus kommt wird mann/frau abgeschoben.finde ich auch richtig. ehrlich währt am längsten