Wie lange hat ein Kind Anrecht auf Unterhaltszahlungen?

2 Antworten

Wenn das Studium einen Bezug zur Ausbildung hat, dann ist es eine Weiterbildung und keine neue Ausbildung und der Unterhaltsanspruch besteht fort. Allerdings wäre vorrangig BAföG zu beantragen und die Eltern müssten, falls wenig oder kein BAföG gezahlt werden für Unterhalt nach BGB auch leistungsfähig sein.

Die Berechnungen sind nämlich unterschiedlich und wenn es vorrangige Unterhaltsberechtigte gibt, dann kann es trotzdem sein, dass man trotz Bedarfs leer ausgeht.

Wenn die vorherige abgeschlossene Berufsausbildung nichts mit dem folgenden Studium zu tun hat, besteht im Regelfall auch kein Anspruch mehr auf Elternunterhalt.

Selbst wenn das Studium auf die Berufsausbildung aufbauen würde und somit theoretisch noch Anspruch auf Unterhalt bestehen würde, müsste man einen vorrangigen Anspruch auf Bafög - prüfen, welches dann entsprechend mindernd auf einen möglichen Anspruch auf Unterhalt angerechnet würde, so wie Kindergeld unter 25 Jahren auch und eine evtl. Vergütung bis auf einen pauschalen Freibetrag von 100 Euro für ausbildungsbedingte Aufwendungen.