Wie läuft die Einbürgerung in Deutschland?

2 Antworten

Wenn die Eltern hier Arbeit haben und eingebürgert werden, werden auch automatisch die Kinder mit eingebürgert und gehen hier regulär zur Schule, Kindergarten etc.


peterobm  05.01.2016, 10:08

Falsch, auch für die Kinder benötigt es einen Antrag, da geschieht nix automatisch.

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blackjack1986 
Beitragsersteller
 05.01.2016, 10:12
@peterobm

Genau, das habe ich verstanden. Aber das Kind muss nicht z.B. in Deutschland auch 8 Jahre leben? Wenn die Eltern eingebürgert sein und Kind z.B. 4 Jahre alt ist, hat das Kind auch den Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit?

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blackjack1986 
Beitragsersteller
 05.01.2016, 10:03

Das ist klar. Aber habe ich andere Frage. Zum Beispiel, bekommen wir ein Kind, wenn wir noch keine deutsche Staatsangehörigkeit haben. Das Kind bekommt automatisch die serbische Staatsangehörigkeit und natürlich keine deutsche. Können wir dann nach 8 Jahren zusammen mit unserem Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten? Für Eltern ist klar, wir haben den Anspruch, aber was passiert mit dem Kind?

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seit 2000 gilt auch das Geburtsortprinzip, die Eltern müssen aber mind. seit 8 Jahren den Lebensmittelpunkt in Dland haben, ergo die unbefristete Aufenthaltserlaubnis. 

Auch für Kinder ist ein Antrag auf Einfbürgerung zu stellen. www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Staatsangehoerigkeit/ersteSchritte/_node.html;jsessionid=B12CEA0579F3BCD0938E690323CABB11.s3t2


blackjack1986 
Beitragsersteller
 05.01.2016, 10:09

Wenn ich richtige verstehe, das Kind kann in Deutschland geboren werden und wenn die Eltern mindestens 8 Jahre hier leben, können ganze Familie eingebürgert werden?

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peterobm  05.01.2016, 10:24
@blackjack1986

sollten die Eltern mind. 8 Jahre in Dland mit unbefr. Aufenthaltstitel wohnen und ein Kind bekommen, so hat es AUTOMATISCH die deutsche Staatsangehörigkeit. http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerIntegration/Staatsangehoerigkeit/geburtsortprinzip/_node.html;jsessionid=B12CEA0579F3BCD0938E690323CABB11.s3t2

sobald alle Voraussetzungen gegeben sind, kann die ganze Familie auf Antrag eingebürgert werden. Über 16-Jährige können selbst entscheiden. Für jüngere Kinder sind es die Eltern.

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