Wie kann ich einen splitternden Parkettboden reparieren?

3 Antworten

ich habe ein sehr schönes WG - Zimmer in einem Altbau bekommen. Einziger Makel ist der Parkettboden. An einer besonders fiesen Stelle splittert er sogar, sodass ich sogar schon mal einen Splitter im Fuß hatte.

Das hätte ich bei der Wohnungsübergabe bemängelt.

Ich habe die Stelle mit Schmiergelpapier bearbeitet, was eher kontraproduktiv war. Nun habe ich etwas über Reparaturwachs gelesen. Der ist allerdings eher zur Ausbesserung von Kratzern gedacht.

Wenn nicht weiß wie man das macht, sollte man es lassen.

Das sinnvollste wäre es wahrscheinlich, die Dielen auszustauschen. Als Studentin kann ich mir das allerding im Moment nicht leisten.

Das Sinnvollste ist eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter.

MfG

Johnny

Hallo Studentin,

bei wegstehenden Splittern hilft nur Abtragen mit einer Maschine fürs Parkettschleifen oder - wie du sagtest - Austauschen der betroffenen Dielen. Wenn du keine Kohle hast, lege einfach einen Teppich drüber, wenn du wenig ausgeben willst, hole dir einen "kompetenten Fachmann" aus den östlichen Nachbarländern (sollte nicht mehr als 80 Euro kosten für 1 qm2 abschleifen / bzw. Riemchen tauschen und neu wachsen oder versiegeln) oder du nimmst selbst den Schleifapparat und den Siegellack in die Hand: Das kannst du dir bei jedem Baumarkt ausborgen (Schleifmaschine) und kaufen(Lack/Wachs).

Kopf hoch, Übung macht die Meisterin, und gutes Gelingen wünsch ich dir!

Du solltest den Vermieter informieren

Parkettböden können abgeschliffen werden. Diese Arbeiten sollten jedoch auf jeden Fall fachmännisch ausgeführt werden. Laien können hier den Zustand des Bodens eher verschlimmern als verbessern. Eine anschließende Grundsanierung kann extrem teuer werden.

Da der Bodenbelag jedoch Bestandteil der Mietsache ist, ist auch der Vermieter für die Instandhaltung verantwortlich.

Solltest du einen Untermietvertrag mit dem Hauptmieter geschlossen haben, so ist dieser dein nächster Ansprechpartner. Der Hauptmieter kann sich dann mit der Mängelbeseitigung dann an den Vermieter wenden mit dem er einen Mietvertrag über die Wohnung geschlossen hat.