Wie kann ich die Zeit bis zur vollendung meiner Berufsschulpflicht überbrücken?

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Das habe ich für eine ähnliche Frage bei Gute Frage gefunden:

Hier mal für NRW

Nach der allgemeinen Schulpflicht schließt sich in Nordrhein-Westfalen die Berufsschulpflicht an. Bis zum Ende des Schuljahres, in dem Schüler/-innen das 18. Lebensjahr vollenden, sind sie weiterhin berufsschulpflichtig.

Die Berufsschulpflicht kann folgendermaßen erfüllt werden:

  • Aufnahme einer Ausbildung/Lehre
  • Wer vor dem 21. Lebensjahr seine Ausbildung beginnt, ist bis zum Ende der Ausbildung berufsschulpflichtig.
  • Besuch einer Schule
  • Besuch der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder einer Privatschule
  • Besuch eines Berufskollegs.
  • Besuch einer Weiterbildungseinrichtung (z.B. die Abendrealschule).
  • Teilnahme an einer Maßnahme zur Berufsvorbereitung der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters

Auch beim Freiwilligen Sozialen Jahr ruht die Berufsschulpflicht.