Wie kann ich die Zeit bis zur vollendung meiner Berufsschulpflicht überbrücken?
Situation ist folgende ich moechte aus Privaten gruenden mein Berufkolleg (Fach Abitur) nicht mehr besuchen ich bin Momentan 17 und werde in den Sommerferien dieses Jahres 18 (NRW). Ich bin ja meines wissens noch Berufsschulpflichtig bis ich 18 bin, meine Frage waere jetzt ob es irgendwelche moeglichkeiten gibt die Zeit bis zu meiner Volljaehrigkeit zu ueberbruecken z.B. durch ein Praktikum oder eine andere Schulform die ich im idealfall nicht vollzeit besuchen muss.
Ich moechte keine Antworten bezueglich der Tatsache das das nicht unbedigt das "VERANTWORTUNGSVOLLSTE" ist..
1 Antwort
Das habe ich für eine ähnliche Frage bei Gute Frage gefunden:
Hier mal für NRW
Nach der allgemeinen Schulpflicht schließt sich in Nordrhein-Westfalen die Berufsschulpflicht an. Bis zum Ende des Schuljahres, in dem Schüler/-innen das 18. Lebensjahr vollenden, sind sie weiterhin berufsschulpflichtig.
Die Berufsschulpflicht kann folgendermaßen erfüllt werden:
- Aufnahme einer Ausbildung/Lehre
- Wer vor dem 21. Lebensjahr seine Ausbildung beginnt, ist bis zum Ende der Ausbildung berufsschulpflichtig.
- Besuch einer Schule
- Besuch der Oberstufe eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder einer Privatschule
- Besuch eines Berufskollegs.
- Besuch einer Weiterbildungseinrichtung (z.B. die Abendrealschule).
- Teilnahme an einer Maßnahme zur Berufsvorbereitung der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters
Auch beim Freiwilligen Sozialen Jahr ruht die Berufsschulpflicht.