( Der Rentenantrag muss ja gestellt werden, auch wenn die Pension dann um diese Rente voll gekürzt wird)
Gefunden habe ich bisher das:
Jeder privat krankenversicherte Rentner, der eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, kann einen Beitragszuschuss beantragen. Das Formular R0810 („Meldung zur Krankenversicherung der Rentner“) muss dabei von allen Rentenantragstellern ausgefüllt werden – auch von jenen, die bereits privat versichert sind oder dies bleiben wollen.
Hier sind die Details zur Rolle des Formulars R0810 und zum Zuschuss für Privatversicherte:
Wer erhält den Zuschuss?
- Privat Versicherte: Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind, sondern eine private Krankenversicherung (PKV) haben.
- Antragstellung: Der Zuschuss wird nicht automatisch gezahlt; er muss aktiv beantragt werden (meist zusammen mit dem Rentenantrag).
- Voraussetzung: Es muss ein tatsächlicher Beitrag an ein privates Krankenversicherungsunternehmen gezahlt werden, das der deutschen Aufsicht unterliegt.
Bedeutung des Formulars R0810 für Privatversicherte
Obwohl das Formular R0810 den Titel „Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR)“ trägt, dient es bei Privatversicherten dazu, den Versicherungsstatus formal zu prüfen.
- Die Rentenversicherung leitet das Formular an die zuständige (meist die letzte gesetzliche) Krankenkasse weiter.
- Die Krankenkasse prüft, ob eine Pflichtversicherung in der KVdR eintritt oder ob die Person weiterhin privat versichert bleiben kann/muss.
- Erst wenn feststeht, dass keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, kann der Zuschuss zur PKV gewährt werden.
Höhe des Zuschusses
Der Zuschuss orientiert sich am allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Berechnung: Er beträgt aktuell 7,3 % der monatlichen Brurente (entspricht dem halben allgemeinen GKV-Beitragssatz von 14,6 %).
- Deckelung: Der Zuschuss ist auf maximal 50 % der tatsächlichen Kosten der privaten Versicherung begrenzt.
Möchten Sie wissen, welches zusätzliche Formular (neben dem R0810) speziell für die Berechnung der PKV-Beiträge eingereicht werden muss?