Nachzahlung obligatorische Anschlussversicherung Krankenkasse?

 Hallo zusammen, 

Ich bin gerade mega wütend! 

Es geht darum das ich Studentin bin und im März mein 25. Lebensjahr vollendet hab. Daher bin ich nichtmehr Familienversichert und musste mich selbst versichern. Das habe ich getan, jedoch bei einer anderen Krankenversicherunge. Mir wurde nie mitgeteilt das ich irgendwelche Nachweise schicken muss oder Sonstiges. Im Gegenteil, mein Papa hatte Beschäftigte der Versicherung am Telefon die meinten es sei kein Problem das ich mich nichtmehr bei Ihnen versichern möchte, Sie würden dennoch ein Angebot schicken vielleicht würde ich es mir ja anders überlegen. Das Angebot habe ich erhalten (falsche Adresse) jedoch nie angenommen. Damit dachte ich wäre die Angelegenheit geklärt.

Mal abgesehen davon das die Adresse, wie schon erwähnt, an welche die Briefe gehen seit Jahren falsch ist, obwohl ich mich schon umgemeldet hatte, wäre es freundlicher gewesen mich per Post darüber zu informieren was ich denen zukommen lassen muss. Hat ja in diesem Fall mit der Forderung eines beachtlichen Geldbetrags auch funktioniert. Im aktuellen Schreiben was gestern in der Post meiner Eltern lag, steht die haben mein Einkommen geschätzt da ich ja nie auf Aufforderung von Einkommensnachweise reagiert hätte und soll nun 1600 Euro nachzahlen!

Ich habe die Stellungnahme sowie Nachweise meiner aktuellen Versicherung sofort per Mail versendet und rufe morgen früh auch direkt nochmal an.

Habt ihr ne Ahnung ob ich jetzt wirklich noch was Nachzahlen muss?

Studium, Recht, Krankenversicherung, Familienversicherung, Krankenkasse, Krankenkassenwechsel, Student
Wichtig :'s brauche Mitgliedsbescheinigung von Krankenkasse / Ausbildungsanfang / Krankenkassenwechsel (s. D.)?

Huhu,

ich weiß das mit der Ausbildung natürlich schon länger, aber erst seit kurzem hat mir meine Mutter gesagt, dass ich in der Ausbildung nicht mehr familienversichert sein kann -.-

Jetzt ist das Problem, dass meine Ausbildung am 01.08 anfängt und die eine Mitgliedsbescheinigung sehen wollen.

Kündigungsfrist der alten Krankenkasse ist zwei Monate.

Joa.. man muss selbstversichert sein, aber wenn man das zu Beginn noch nicht ist? :'s

Was mach ich jetzt..? Hatte vor die jetzige Kasse wegen der Bescheinigung anzuschreiben (Problem ist, dass die in einem anderen Bundesland ist und deshalb das Ding per Post kommt und das bisschen dauert / kann es nicht selbst abholen). Macht das Sinn, wenn ich es dann eh kündige?

Und dann wollte ich ein Mitgliedsantrag bei einer neuen Kasse in meiner Umgebung stellen.. es wäre gut, wenn ich das diesen Monat noch mache, sonst wäre der Beitritt noch einen Monat später, wenn ich es erst ab dem 1.08 mach.

Aber Mitgliedsbescheinigung anfordern und in der selben Woche Kündigung schreiben.. hm? xD

Jetzt ist mir noch was eingefallen!

Ich hatte im November letzten Jahres einen Nachweis über meine Sozialversicherungsnummer beantragt - reicht das als Mitgliedsbescheinigung? Ist das das selbe? Hatte eigentlich aber auch im Internet gelesen, dass auf der Bescheinigung drauf steht, ob man familien- oder selbstversichert ist... Anderseits steht sonst alles wichtige drauf: "Wir dürfen Ihnen bestätigen, dass" ... Name, Adresse, Versichertennummer ... "... heute einen Nachweis über die Sozialversicherungsnummer beantragt hat" (und oben steht noch "Zur Vorlage beim Arbeitgeber"). Reicht das nicht?

Bin total durch den Wind, genervt und gestresst.. mir setzt der Ausbildungsbeginn enorm zu und dann muss ich kurz vorher noch so einen Kram regeln, obwohl ich ewig Zeit dafür gehabt hätte -.-

Was mache ich jetzt?

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Krankenkassenwechsel - kein Anspruch auf Krankengeld?

Hallo!

Ich verzweifle langsam, aber sicher und weiß nicht weiter. Folgendes hat sich in den letzten Monaten zugetragen und hoffe hier Antworten zu finden:

Alles begann Anfang des Jahres, als ich aufgrund eines Burnouts 5 Wochen krank geschrieben war und kurzer Hand die Kündigung erhielt (rechtens, da ich mich noch 2 Wochen in der Probezeit befand).

Vom 30.04.2013 bis 14.08.2013 erhielt ich Arbeitslosengeld I.

So weit so gut, aber wo liegt nun das Problem: Am 17.07.2013 wurde ein psychologisches Gutachten (Gutachter, der mit der Agentur für Arbeit zusammenarbeitet) erstellt, das besagt, ich könne 6 Monate keiner Arbeit nachgehen..

Der nächste Termin bei meiner Sachbearbeiterin fand am 15.08.2013 statt. Ich war guter Dinge, fühlte mich gesundheitlich gut und wollte mich bereit erklären eine 20 - 30 Stunden Tätigkeit aufzunehmen. Meine Sachbearbeiterin machte mir einen Strich durch die Rechnung. Das Amt sei noch bis 01.09.2013 für mich zuständig, ich solle mich schnellst möglich krank schreiben lassen, um Krankengeld zu erhalten, hierfür hätte ich bis 01.09. Zeit.

Kein Problem, dachte ich mir. Am 27.08.2013 (laut Sachbearbeiterin noch vollkommen im zeitlichen Rahmen) ließ ich mich krank schreiben, legte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Amt vor, schickte meiner Krankenkasse das Gutachten, um alles so schnell wie möglich ins Rollen zu bringen, um meine Rechnungen weiterhin Zahlen zu können...

Problem 1: Die Agentur für Arbeit möchte nun von mir eine Rückerstattung in Höhe von € 285,00. Ich habe wissen müssen, dass ich zwischen dem 15.08 und dem 31.08.2013 keinen Leistungsanspruch mehr hatte - wie denn, wenn mich die Sachbearbeiterin falsch informiert?

Problem 2: Im Juni kündigte ich meiner alten Krankenkasse zum 31.08.2013. Seit dem 01.09.2013 greift nun die neue KV. Diese fühlt sich aber nicht zuständig für mich und möchte kein Krankengeld zahlen, weil ich keinen Anspruch habe (aufgrund der kurzen Mitgliedschaft).

Im Moment weiß ich nicht, wie ich meinen Lebensunterhalt bestreiten soll....Weder das Amt noch die Krankenkasse fühlen sich verantwortlich für mich....

Was kann ich tun? Ist es rechtens, dass die Krankenkasse kein Krankengeld zahlen will? Wie lange muss ich denn Mitglied sein, um Anspruch zu haben???

Ich danke Euch bereits jetzt für jeden noch so kleinen Tipp bzw. für jede Antwort.

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