Wie geht es nach wegeunfall der nicht von der Bg übernommen wird weiter?

3 Antworten

Du bringst Da ein paar Sachen durcheinander.

Wenn Du aufgrund eines Unfalls bei der Arbeit oder auf dem direkten Arbeitsweg, arbeitsunfähig wirst, so muss die Arbeitsunfähigkeit von einem sogenannten Durchgangsarzt bescheinigt werden. Diese Krankschreibung ist ansonsten so gut wie jede andere auch, Du brauchst nicht nochmal zu einem anderen Arzt.

Wenn es ein Wegeunfall ist, werden die Behandlungskosten (Krankentransport, Arzt, Krankenhaus, Verbandsmittel, Medikamente, Krankengymnastik, ...) von der Berufsgenossenschaft übernommen, andernfalls von Deiner eigenen Krankenkasse. Das braucht Dich nicht viel zu kümmern, zahlt es nicht der eine, dann eben der andere.

Der wirklich entscheidende Unterschied für Dich (!) bei der Frage "Wegeunfall/Arbeitsunfall oder nicht" kommt nur zum Tragen, wenn Du durch diesen Unfall einen bleibenden Schaden erleidest, der dauerhaft Deine Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt - also dieser Maximalschaden, den wir alle nicht hoffen wollen. In so einem Fall würde bei einem Arbeits-/Wegeunfall nämlich eine Erwersunfähigkeitsrente zahlen, bei einem privaten Unfall würdest Du leer ausgehen, sofern Du nicht aus eigener Tasche z. B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast.

cheryl6 
Fragesteller
 16.05.2022, 12:28

Vielen Dank, mich hat das beim Krankenhaus etwas verwirrt weil die eben zu mir sagten wenn es die BG nicht übernimmt muss ich mir vom Hausarzt eine AU holen.

aber jetzt hab ichs Kapiert....

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Die Krankmeldung brauchst Du ja, egal ob Arbeitsunfall oder nicht.

Und für Dich hat das erst einmal keine direkten Auswirkungen. Wenn die BG hier den Arbeitsunfall ablehnt, da er auf einem Umweg passiert ist, dann gibt diese die Sache an die Krankenkasse ab.

Wenn die BG den Wegeunfall ablehnt, informiert sie zeitgleich die behandelnden Ärzte und deine Krankenkasse darüber. Die Ärzte wissen dann, dass die zukünftige Behandlung nicht mehr direkt über die BG abgerechnet werden darf, sondern nur noch über die Krankenkasse.

Nun kommt es darauf an, ob die behandelnden Ärzte dich zu Lasten deiner Krankenkasse weiterbehandeln können/wollen oder dich an einen anderen Arzt (möglicherweise zunächst Hausarzt) verweisen.

Die Krankenkasse weiß dann ja auch Bescheid, dass sie ab dann zahlen muss. Statt Verletztengeld bekommst du bei einer Arbeitsunfähigkeit über 6 Wochen dann eben Krankengeld und musst ggf. Zuzahlungen leisten.

Rückwirkend bescheinigt werden muss da nichts, die Arbeitsunfähigkeit muss nur von irgendeinem Arzt weiter bescheinigt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung