Wie funktioniert Praktikum und Minijob?

1 Antwort

Da hilft dir doch gerne die minijob-zentrale.de weiter hier in dem Link:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/sonderfaelle/sonderfaelle_node.html#doc6c44e61e-d075-461e-8984-df9f6db1fa70bodyText2

wie z.B.: Schülerpraktikum

Das Schülerbetriebspraktikum ist an allen allgemeinbildenden Schulen Pflicht. Es handelt sich um eine von der Schule organisierte Tätigkeit, die während des Schuljahres stattfindet und von der Schule begleitet und betreut wird. Praktikanten, die während der Dauer ihrer schulischen Ausbildung ein sogenanntes Schülerbetriebspraktikum ableisten, sind nicht abhängig beschäftigt und somit keine Arbeitnehmer im Sinne der Sozialversicherung. Somit handelt es sich auch bei einem Verdienst bis zur Minijob-Verdienstgrenze nicht um einen Minijob.

Du könntest also zwei Minijobs zusätzlich aus üben:

  • einmal die geringfügige Beschäftigung als 556-Euro-Minijob

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze/minijob-mit-verdienstgrenze_node.html

  • sowie zusätzlich zum Minijob die kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr z.B. als Ferienjob mit unbegrenztem Verdienst. Diese kurzfristige Beschäftigung ist zwar sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/kurzfristige-beschaeftigung/kurzfristige-beschaeftigung_node.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche