Wie funktioniert Praktikum und Minijob?
Also ich (w,16) bin Schülerin und würde gerne möglichst bald als Minijob kellnern. Ich habe allerdings Anfang April von der Schule aus ein verpflichtendes 3-Wöchiges Praktikum und danach bin ich eine Woche im Urlaub… wie läuft das bei einem Minijob? Muss ich mir dann Urlaub für das Praktikum nehmen oder sollte ich lieber erst nach dem Praktikum eine Stelle suchen? Ich möchte nicht in meinem neuen Job direkt 4 Wochen nicht verfügbar sein…
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Minijob
Da hilft dir doch gerne die minijob-zentrale.de weiter hier in dem Link:
wie z.B.: Schülerpraktikum
Das Schülerbetriebspraktikum ist an allen allgemeinbildenden Schulen Pflicht. Es handelt sich um eine von der Schule organisierte Tätigkeit, die während des Schuljahres stattfindet und von der Schule begleitet und betreut wird. Praktikanten, die während der Dauer ihrer schulischen Ausbildung ein sogenanntes Schülerbetriebspraktikum ableisten, sind nicht abhängig beschäftigt und somit keine Arbeitnehmer im Sinne der Sozialversicherung. Somit handelt es sich auch bei einem Verdienst bis zur Minijob-Verdienstgrenze nicht um einen Minijob.
Du könntest also zwei Minijobs zusätzlich aus üben:
- einmal die geringfügige Beschäftigung als 556-Euro-Minijob
- sowie zusätzlich zum Minijob die kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr z.B. als Ferienjob mit unbegrenztem Verdienst. Diese kurzfristige Beschäftigung ist zwar sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei:
Gruß siola55
Woher ich das weiß:Recherche