Wie findet ihr eine Frau, die so fleißig beleidigende Emails anzeigt und Strafanträge schickt?

2 Antworten

Du kannst nicht persönliche Täter-Opfer-Umkehr betreiben.

Siehe deine anderen 25 Fragen zum gleichen Thema deinerseits.

Völlig richtig.

StGB § 185 Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 185 StGB - Einzelnorm