Wie benotet man als Lehrer einen Schüler, der häufig abwesend ist und man deshalb der Meinung ist §58,5 SchulG Berlin kann nicht angewendet werden?

4 Antworten

§ 58,3 sagt doch alles:

Werden Leistungen nicht erbracht aus Gründen, die die Schülerin oder der Schüler zu vertreten hat, so ist unter Berücksichtigung von Alter und Reife der Schülerin oder des Schülers zu entscheiden, ob sie oder er die Note "ungenügend" erhält oder die nicht erbrachte Leistung ohne Bewertung bleibt. Werden Leistungen nicht erbracht aus Gründen, die die Schülerin oder der Schüler nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Krankheit, so wird keine Note erteilt.

Darüber hinaus gibt es doch eine Klassenkonferenz, cdort müssen andere Lehrkräfte doch auch Aussagen machen. Die Schulleitung sollte auch wissen, wie dies an der Schule normalerweise gehandelt wird. Die Schulaufsicht gibt auch rechtssichere Hinweise - schließlich will die Behörde ja keine Einsprüche gegen Zeugnisse.

Sicher ist auch wichtig, ob es sich um die  Primarstufe oder Sekundarstufe handelt.

Wenn ein Schüler hohe Fehlzeiten hat, müssen sicher die Eltern dazu informiert werden (Krankheiten, Schwänzen etc.).

Es ist also wichtig, ob die Fehlzeiten mit oder ohne Entschuldigung entstanden sind => ohne Entschuldigung - ungenügend (oder Primarstufe Text), mit Entschuldigung keine Note.

Die Konferenz sollte per Beschluss einen Vermerk auf Zeugnis setzten, dass die Versetzung gefährdet ist (wenn das Kind überall fehlt).

Turukano2 
Fragesteller
 16.12.2015, 19:44

Guten Tag und vielen Dank für die Antwort. Zunächst würde ich gerne Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen aussenvor lassen.

Bezüglich des Schulgesetzes, die Regelungen zu krankheitsbedingten nicht erbrachten Leistungen beziehen sich ja zunächst auf Einzelleistungen, nicht auf das Halbjahr - und hier liegt das Problem.

Szenario 1: Schüler A ist ein kluger Kerl, schwänzt aber ganz gerne mal. Seine Leistungen sind also 66666166. Halbjahresnote: 5-

Szenario 2: Schüler B ist häufig krankgeschrieben, eigentlich weniger gut, hat aber einen Glückstreffer. Seine Leistungen sind XXXXX1XX. Halbjahresnote: 1

Beide Benotungen erscheinen mir nicht fair und sind, wie gesagt, kein Ergebnis regelmäßiger Beobachtungen/Leistungsmessungen.

Können Sie weiterhelfen?

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Du kannst ihn nicht bewerten, wenn er so viele Fehlstunden aufweist. Sprich das Fach bleibt also als nicht erfolgreich abgelegt. 

Entweder mit 6 oder nicht benotet (zB i.d. Oberstufe), und der Kurs kann eventuell wiederholt werden.

Turukano2 
Fragesteller
 16.12.2015, 16:41

Vielen Dank. Aber welches denn nun, 6 oder unbenotet? Und was ist die Rechtsgrundlage hierfür? Wenn ich das richtig verstehe, dann können nach §58,3 Einzelleistungen mit o.B. markiert werden, aber gilt das auch für das gesamte Halbjahr? PS: Ich unterscheide bewusst nicht zwischen entschuldigt/unentschuldigt, da ich denke, dass jegliche Note grundsätzlich nicht repräsentativ wäre.

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naja, da keine Leistungsbeurteilung (nach SchulG §58) möglich ist, gar nicht. Du kannst nur, wenn möglich, das Arbeits-und Sozialverhalten in der Zeit wo er anwesend war, schriftlich darlegen