Werde ich zwangsexmatrikuliert, obwohl ich mich vorher selbst exmatrikuliere?
Ich studiere Wirtschaftsinformatik an der hochschule rosenheim, und muss bis zum Ende dieses Semesters (2 wiederholersemester) 30 ECTS punkte erreichen. Wenn nicht, steht in der SPO, dass alle noch nicht erbrachten leistungen als endgütlig nicht bestanden gewertet werden. Da ich zu BWL wechseln möchte wäre das sehr problematisch. Wenn ich mich aber vorher selbstexmatrikuliere, könnte ich dann eine zwangsexmatrikulation umgehen? Allerdings habe ich gelesen, dass die frist für die prüfungen bei wiederholungsprüfungen ganz normal weiter gehen AUCH bei einer Exmatrikulation. ich habe 2 wiederholungsprüfungen. Würden diese dann als endgültig nicht bestanden gewertet werden oder als "nicht bestanden". Ich bin so ratlos ich würde mich über eure hilfe freuen...
1 Antwort
Besprich das unbedingt mit deinem Prüfungsamt und der für die Exmatrikulation zuständigen stelle. Da solltest du dir unbedingt von offizieller Stelle eine verbindliche Auskunft einholen.
Meines Erachtens (und das ist nur meine subjektive Einschätzung) bewahrt dich eine frühzeitige eigenständige Exmatrikulation vor dem Verlust des Prüfungsanspruches.
Wichtig ist dabei natürlich, ob du dich überhaupt eigenständig sofort oder zu einem bestimmten Datum exmatrikulieren kannst oder ob die Exmatrikulation ohnehin erst zu Semesterende beantragt werden kann. Das kann dir aber nur die an deiner Uni zuständige Stelle sagen.
Auch die Fristen für Wiederholungsprüfungen laufen bei einer Exmatrikulation nicht weiter. Wenn du exmatrikuliert bist, gelten für dich die Regularien der Uni nicht mehr und damit auch keine Prüfungsfristen. Niemand kann dich zur Prüfungsablegung zwingen, wenn du nicht mehr an der Uni immatrikuliert bist. Deine schon abgelegten Prüfungen würden dann also weiterhin als nicht bestanden geführt, aber nicht als endgültig nicht bestanden.
Beste Grüße und viel Erfolg!