Werde ich zwangsexmatrikuliert, obwohl ich mich vorher selbst exmatrikuliere?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Besprich das unbedingt mit deinem Prüfungsamt und der für die Exmatrikulation zuständigen stelle. Da solltest du dir unbedingt von offizieller Stelle eine verbindliche Auskunft einholen.

Meines Erachtens (und das ist nur meine subjektive Einschätzung) bewahrt dich eine frühzeitige eigenständige Exmatrikulation vor dem Verlust des Prüfungsanspruches.

Wichtig ist dabei natürlich, ob du dich überhaupt eigenständig sofort oder zu einem bestimmten Datum exmatrikulieren kannst oder ob die Exmatrikulation ohnehin erst zu Semesterende beantragt werden kann. Das kann dir aber nur die an deiner Uni zuständige Stelle sagen.

Auch die Fristen für Wiederholungsprüfungen laufen bei einer Exmatrikulation nicht weiter. Wenn du exmatrikuliert bist, gelten für dich die Regularien der Uni nicht mehr und damit auch keine Prüfungsfristen. Niemand kann dich zur Prüfungsablegung zwingen, wenn du nicht mehr an der Uni immatrikuliert bist. Deine schon abgelegten Prüfungen würden dann also weiterhin als nicht bestanden geführt, aber nicht als endgültig nicht bestanden.

Beste Grüße und viel Erfolg!