Wer ist mächtiger Gemeinderat oder Bürgermeister?

7 Antworten

Der Gemeinderat oder die Stadtverordnetenversammlung (in größeren Städten) beschließt, welche Maßnahmen der Bürgermeister umzusetzen hat.

Beispiel:

Der Gemeinderat/die Stadtverordnetenversammlung beschließt mehrheitlich einen neuen Kinderspielplatz auf dem städtischen Grundstück an der Goethestraße/Ecke Schillerstraße zu bauen, weil das dort angrenzende neue Wohngebiet mit 160 Wohnungen fertiggestellt wurde. Dazu stellt zum Beispiel eine Fraktion des Gemeinderats/der Stadtverordnetenversammlung:

Der Magistrat soll ermächtigt werden, dem Gemeinderat/der StVV ein Konzept für die Errichtung eines Spielplatzes nach neuzeitlichen Erkenntnissen innerhalb von 10 Monaten zu erstellen und dafür das Budget in den Haushalt einzustellen.

Findet dieser Antrag dann eine Mehrheit, holt der Bürgermeister dann als eine Art 'bevollmächtigter Geschäftsführer' die Angebote mit Konzepten ein.

Diese Konzepte werden dann im Sport-, Kultur- und Jugendausschuss vorgestellt und besprochen, damit das Parlament (Gemeinderat oder SVV) dann über ein Konzept abstimmen kann. Hat dann ein Konzept die Mehrheit, erteilt der Bürgermeister wiederum als 'bevollmächtigter Geschäftsführer' den Auftrag an den Hersteller der Spielgeräte, die der städtische Bauhof dann auf dem Gelände nach dem geplanten Konzept montiert.

Der Gemeinderat kann den Bürgermeister absetzen. Der BM aber nicht den Gemeinderat.