Wer ist Eigentümer vom Kühlschrank in der WG?

7 Antworten

Jedem vom euch gehört ein Drittel.

Wenn jemand sein Drittel nicht verkaufen möchte, dann ist das erstmal sein gutes Recht.

Wenn der Kühlschrank in der WG bleiben soll, dann müssen aber wiederrum die beiden anderen dir dein Drittel abkaufen, genau so, wie du sie auch auszahlen würdest....


Christiangt  10.02.2021, 22:00

Wenn Sie dir 1/3 auszahlen, ist das eindeutig das bessere Geschäft.

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FelixfragFragen 
Fragesteller
 10.02.2021, 22:00

Okay, soweit verständlich. Du meinst also, dass ich nicht mehr Rechte habe, nur weil ich derjenige war, der diesen angeschafft hat?

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Orothred23  10.02.2021, 22:02
@FelixfragFragen

Nein, die anderen beiden haben ja zu gleichen Teilen Anteile am Kühlschrank. Im Endeffekt ist das das gleiche Prinzip wie bei einem Unternehmen. Der Gründer hat ja auch nicht mehr Rechte, nur, weil er der Gründer ist, solange er nur 33,3333% Anteile hält....

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lass dich halt auszahlen und kauf die nen neuen .... es gibt schon für 200 Euro nen großen (bei real z.B.)

ist sowieso besser den sich schicken zu lassen als im umzugsauto rumschleppen

Aus meiner Sicht hast du zwei Drittel deines Kühlschranks verkauft. Somit bist du auf das Einverständnis der Miteigentümer zum Rückkauf angewiesen. Viel einfacher ist, du verkaufst dein Drittel an die WG und kaufst in der neuen Wohnung einen neuen.

Ohne Juristisches wissen, aber mit Jahrelanger WG Erfahrung, würde ich sagen die zwei wohnen bleibenden müssten dir deinen Teil, 1/3, abkaufen. Nach berücksichtigung des momentanen Zustandes.

Wenn dir 2/3 noch gehört dann nimm ihn mit und leg das Geld für das 1/3 in die WG Kasse :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ihr seid alle 3 zu gleichen Teilen Eigentümer. Du kannst ihn nicht einfach mitnehmen und deinen Mitbewohner zwingen einen Preis anzunehmen. Wenn er nicht wieder verkaufen will, darf er das. Müsst ihr euch einigen.