Wer hat vorfahrt am Berg bei Engstelle ?

3 Antworten

Der der rauffährt.

Ohhh, Irrtum hab soeben das hier gefunden auf der Seite vom ÖAMTC, der Österreichische Verkehrsclub:

Bergwärts Fahrender hat nicht immer Vorrang!
Dies gilt im Übrigen auch für Bergstraßen. Entgegen weit verbreiteter Meinung gibt es keine fixe Regel, die in solchen Situationen dem Bergwärtsfahrenden oder dem Talwärtsfahrenden den Vorrang einräumt. Auch hier gilt: Zurückfahren muss der, bei dem die Möglichkeiten zum Ausweichen günstiger sind.


Delveng  26.03.2017, 18:21

Gute Antwort.

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Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 44833 , heute: 18 , zuletzt: 26. März 2017

Tatsächlich ist dies in der STVO nicht eindeutig geregelt.

An einer baulichen Engstelle hat Vorrang, wer sie zuerst erreicht hat. Bei nicht baulichen Hindernissen (Absperrung, haltendes Fahrzeug) muss derjenige warten, auf dessen Seite das Hindernis steht (§ 6 StVO).

Bergwärts fahrende Autofahrer haben also, da das deutsche Recht keine speziellen Regelungen vorsieht, auf schmalen Bergstraßen oder an Engstellen nicht automatisch Vorfahrt. Es gilt jedoch der Grundsatz, dass der stehenbleiben sollte der Talwärst fährt, da er sich beim wieder anfahren leichter tut als der Bergwärts fahrende (vgl. Urteil des AG Nürnberg vom 16.5.1975, Az.: 5 C 395/74). Normiert ist dies allerdings nirgends.

 

Quelle:

http://www.jurablogs.com/2010/05/13/wer-bergauf-faehrt-hat-engstellen-vorrang

wahrscheinlich der,der zuerst runterfällt.

bei Engstellen gibt es immer Schneisen zum einfahren und warten..