Wer haftet für nicht persönlich zugestelltes Paket?
Hallo, meine Freundin hat ein Weihnachtgeschenk bestellt. Lt. Sendungsnummer wurde das Paket zugestellt. Sie war die ganze Zeit Zuhause und es kam kein Lieferbote.
Sie erstellte eine Anfrage zum Paketdienstleister ob jemand unterschrieben hat. Und ja es hat jemand mit einem Buchstaben unterschreiben. In der gesamten Nachbarschaft weiß niemand wer das sein könnte. Sie erhielt ein Bild wo die Unterschrift ersichtlich gewesen ist. Sie unterschrieb einen Zettel das das Paket nicht angekommen ist.
Im Anschluss kontaktierte Sie den Händler. Dieser geht nun auf den Dienstleister zu und sendet eine kostenlose Ersatzlieferung.
Und nun zwei Wochen später taucht das eine Paket auf, das geöffnet war und mit Tesafilm zugeklebt wurde. Es hat der Nachbar rübergebracht, nicht der Transportdienstleister.
Muss Sie jetzt melden, dass das Paket noch gekommen ist?
Wer haftet in diesen Fall?
1 Antwort
Deine Freundin sollte den Händler über das Auftauchen des Pakets informieren. Die Haftung liegt in diesem Fall beim Transportdienstleister, da das Paket nicht persönlich zugestellt wurde. Die Ersatzlieferung vom Händler ist trotzdem kostenfrei und sie muss das zusätzliche Paket nicht melden. Es sollte jedoch in Zukunft klargestellt werden, dass Pakete persönlich übergeben werden müssen.
Hoffe, das konnte dir helfen :)