Wer darf auf der Quittung unterschreiben?
Hallo,
folgende Frage: wir organisieren ein Fest (private Feier mit 400 geladenen Gästen), auf dem unter anderem die "Eintrittskarten" (" " da es sich bei dem Eintritt um eine essenspauschale handelt, da wir ein Buffet haben, bei dem man nicht vor Ort für jedes Teil einzeln bezahlen muss und natürlich die Kosten irgendwie wieder reinbekommen müssen) und müssen einige Dinge bestellen.
Manche Leute wollen eine Quittung, wenn dies auch eher bei Barzahlungen als überweisungen üblich ist.
Ich organisiere das ganze und habe den Überblick über die Sachen, weshalb es natürlich am einfachsten ist, wenn ich die Quittungen ausstelle und bei mir die Kopien sammle. Das Konto verwaltet allerdings die Mutter einer Freundin, da diese bankerin ist.
Nun die Frage kann ich als Organisator die Quittung auch unterschreiben über den Eingang der Zahlung? oder müsste ich jedes Mal die Unterschrift von der kontoinhaberin einholen? was er unpraktisch ist, da diese einige Orte weiter wohnt
2 Antworten
Eine Quittung bei Überweisung braucht es nicht, das ist nur bei Barzahlung wichtig. In deinem Fall ist das sozusagen die Eintrittskarte.
Wenn die Mutter das Eingangskonto hütet, kann sie auch Quittungen vorab unterzeichnen, die eine bestimmte Anzahl an Leuten rausgeben darf. Selbstverständlich nur nach Einnahme des Bargelds. Sollten Zweifel aufkommen, sollte das von dem zusätzlich gegengezeichnet werden, der das Bargeld angenommen hat.
Mir ist ohnehin schleierhaft, wozu die Quittung für den Empfänger gut sein soll.
a) ist der Überweisungsbeleg Nachweis genug und
b) wüsste ich nicht, welche rechtliche Relevanz die Quittung außerhalb der Feier haben könnte.
Da am Ende ohnehin immer der Initiator und Hauptorganisator für die Einhaltung der rechtlichen Maßgaben für die Feier in der Verantwortung steht, kann er sich aussuchen, wer vom Orga-Team unterschreibt.
So wie es aussieht, bist Du das. Du kannst sie also selbst unterschreiben, als auch der Mutter der Freundin überlassen. Ist Dir frei gestellt.