Wenn jemand mir gegenüber handgreiflich wurde, mich aber nicht verletzt hat, kann ich die Person trotzdem anzeigen?
Im Streit (vor ca. zwei Wochen) ist mir gegenüber jemand handgreiflich geworden und hat mich ziemlich grob am Arm/Handgelenk gepackt. Es tat auch ein paar Stunden weh, eine bleibende Verletzungen gab es aber nicht. Kann ich diese Person trotzdem anzeigen und wenn ja, gibt es da Fristen?
2 Antworten
Wenn da nicht mehr vorliegt, glaube ich kaum, dass es sich lohnt.
Etwa psychischer Terror, ständige Belästigung, regelmäßige tätliche Auseinandersetzungen und Bedrängnis, bis hin zur Verletzung der sogenannten sexuellen Selbstbestimmung wären ganz andere Kaliber.
Aber wie immer, kennen wir die Hintergründe nicht und womöglich ist eine Anzeige gerechtfertigt.
Ja natürlich ist es das.
Bedenke dies: Bei einer Anzeige schaltest du die Polizei ein, musst du eine Aussage machen, wird ein Protokoll angefertigt, du musst hinfahren, die andere Partei wird eingeladen - kurzum: Stress.
Ob es dir das Wert ist, kannst nur du selbst wissen. Klingt nach Nachbarschaftsstreitigkeiten. Meiner Erfahrung nach ist "aus den Augen, aus dem Sinn", da eine nervensparende Alternative.
Ich bezweifle, dass die Person dir bewusst wehtun wollte.
Außerdem wird dir niemand glauben.
Es gibt zwei Zeugen für den Vorfall, also mache ich mir um die Glaubwürdigkeit keine Sorgen.
Und ob sie mir bewusst weh tun wollte oder nicht, kann ich nicht sagen. Fakt ist, sie hat es getan. Und ich weiß nicht ob sie öfter so die Beherrschung verliert.
Die Hintergründe sind kein Geheimnis. Ich bin weiblich und auch die Handgreiflichkeit wurde durch eine Frau verübt. Also keine häusliche Gewalt oder so.
Sie erzählt seit Monaten Lügen über mich (und andere) und nun kam es zu einer erneuten Aussprache. Da diese aber nichts brachte und ich gerade gehen wollte, hat sie mich eben gepackt.
Ist das nicht trotzdem ein körperlicher Angriff? Auch wenn keine Verletzung daraus resultierte?