Anzeige wegen Privatkauf,Betrug?
Ich wurde soeben über den Tisch gezogen,zwar nicht um eine hohe Summe aber trotzdem.
Ich wollte fragen ob ich die Person denn anzeigen könnte?
Es war nämlich im Internet ein Kauf bei einer PRIVAT Person.
Eine Anzeige würde nichts bringen,oder?
5 Antworten
Du kannst in Deutschland so ziemlich jeden wegen jedem Haufen Hundekacke (wollte eigentlich Sch... schreiben - geht nicht, klingt zu vulgär sagt GF) anzeigen/verklagen.
Ob das letztendlich strafrechtliche Relevanz hat, d.h. ob die Polizei/Staatsanwaltschaft das tatsächlich verfolgt, kommt auf den Sachverhalt an.
Hast Du etwas gekauft und nichts bekommen?
Ist der Verkäufer eine Privatperson und hat einen Versandnachweis, ist er aus dem Schneider.
Ab Übergabe an den Versanddienstleister haftet er nicht mehr dafür.
Du kannst dann versuchen das Geld für Deine Ware mit seinem Versandnachweis vom Dienstleister (Post/Hermes/DPD ...) wieder zu bekommen, wenn er es als versichertes Paket verschickt hat - bei einem Päckchen (bei der Post) ist Dein Geld einfach futsch.
Ein Gewerbetreibender haftet bis die Ware bei Dir ist.
Hast Du ein leeres Paket bekommen, oder etwas anderes als beschrieben, wäre das evtl. ein Fall für die Polizei, denn das wäre vermutlich Betrug.
Hat der Verkäufer das bei Ebay (oder auch in einer Anzeige) als ungetestet/Bastlerware eingestellt, bring Dir eine Anzeige oder auch Klage i.d.R. nichts, da hättest Du vorher einfach besser lesen müssen.
Allerdings lässt sich hier noch 100.000 Worte weiter rätseln, denn um Dir einen vernünftigen Rat zu geben, hast Du einfach zu wenig Infos rüber wachsen lassen.
Nicht tun bringt nicht. Alles andere bringt meist etwas mehr.
Um in etwa sagen zu können ob eine Anzeige was bringt müsste man schon wissen was wirklich passiert ist.
Du kannst ihn anzeigen
Du kannst jeden nach Lust und Laune anzeigen.
In diesem Fall gibt's anscheinend ein Grund? Auch privat Personen dürfen nicht betrügen die haben aber nicht die gleichen Pflichten wie ein gewerblicher Verkäufer
Wirklich?