Wenn ich z.B. gebrauchte Sachen von ehemaligen Besitzer/innen kaufe, gehört es dann 100% mir?

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

Ja 85%
Nein 8%
Anderes 8%

8 Antworten

Nein

Nein.

Deine Frage ist vermutlich falsch gestellt. Du musst hier aber genauer differenzieren. Ein Besitzer ist nicht automatisch der Eigentümer. Du kannst Dinge nur käuflich erwerben von oder mit dem Einverständnis des Eigentümers selbst. Der Besitzer kann dir kein Eigentum übertragen, lediglich den Besitz des Gegenstandes.

Wenn du also von einem Besitzer etwas kaufst, es aber jemanden anderen gehört, ist es weiterhin nicht dein Eigentum und gehört dir letztlich nicht.

Ein typischer Fall wäre der wissentlich oder unwissentliche käufliche Erwerb von Diebesgut - also eines Gegenstandes der (hier) unrechtmäßig den Besitz gewechselt hat. Der Eigentum wird niemals auf dich übergehen (können), du besitzt den Gegenstand dann nur, in diesem Beispiel dann auch unrechtmäßig. Kommt das heraus, musst du den Gegenstand unentgeltlich zurückgeben an den Eigentümer. Das Geld musst du dir vom Dieb selbst wieder zurückholen (ggfls. über einen Anwalt oder einer Zivilklage).

Kaufst du aber etwas von einem Eigentümer (oder mit dessen Einverständnis), dann ja, dann gehört dir der Gegenstand wirklich.

Ja

Wenn du etwas kaufst, Ware gegen Geld, entsteht ein gültiger Kaufvertrag. Somit geht die Ware in deinen Besitz über.

Ja

Ja ist ja schließlich ein Abgeschlossenes Rechtsgeschäft außer der Gegenstand ist gestolen oder gehört den Verkäufer in Wahrheit gar nicht

Ja

ja natürlich. wenn der vereinbarte Preis bezahlt und der Artikel dir ausgehändigt würde bist du Eigentümer und Besitzer.

sofern der Verkäufer den Artikel auch verkaufen durfte.

Ja

Solange es keine geklaute Ware war - ja.