Wenn auf dem Balkon Grillen nicht gestattet ist, gilt das auch für einen kleinen Elektro Tischgrill?

7 Antworten

Wenn ein generelles Grillverbot ausgesprochen wurde, gilt dies in der Regel auf für E-Grills. Unabhängig von einer Rauchentwicklung geht es da auch um die grundsätzliche "Geruchsbelästigung" durch das Grillgut.

Im Zweifel mit dem Vermieter sprechen.

ja ..... wenn Grillen lt. Vertrag - Hausordnung ( geltend bereits bei Vertragsabschluss ) verboten ist

https://www.grillfuerst.de/magazin/grillen-auf-dem-balkon-rechtslage/

Grillen auf dem Balkon – hier gilt ein Verbot

Grillen auf dem Balkon ist verboten, wenn es in der Hausordnung oder im Mietvertrag steht. Wer solch einen Mietvertrag unterschreibt und die Wohnung zu diesen Bedingungen mietet, wird im Nachhinein auf dem Klageweg scheitern. Deshalb gilt vor dem Angrillen: Mietvertrag und Hausordnung lesen. Der Vermieter hat nach einem Urteil des Landgerichts Essen (10 S 438/01) das Recht, diese Klausel in den Vertrag aufzunehmen.

Normalerweise sollte es gehen, da das Grillverbot für die Kohlegrills gilt.

verboten is in der regel nur grillen mit holzkohle. schau mal bei deinen nachbarn - gasgrill oder elektro is meistens erlaubt.

Elektro und Gasgrillen ist meist kein Problem da hier kein Rauch/Ruß der andere stören könnte entsteht.

ChristianLE  28.09.2020, 10:32

Das würde ich so pauschal nicht unterschreiben. Wenn ich mein Rumpsteak oder meine Hähnchenkeule bei hoher Hitze >300°C auf dem Gasgrill "angrille" hast Du da durchaus eine nicht unerhebliche Rauchentwicklung.

Das Fett verbrennt ja trotzdem, egal, ob die Quelle Kohle oder Gas ist.

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