Weltreise / Sozial-Rentenversicherung einzahlen?

2 Antworten

Wenn du nicht pflichtversichert bist (z.B. als Beschäftigter oder Selbständiger in bestimmten Berufen) musst du auch nichts einzahlen.

Denke jedoch daran, dass dann eine „Lücke“ im Versicherungsverlauf entsteht, die sich negativ auf deine Rente auswirkt. Wenn du länger als 2 Jahre keine Pflichtbeiträge zahlst, verlierst du zudem den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente (falls Erwerbsminderung eintreten sollte).

Denke daran, dich offiziell amtlich abzumelden und dies auch deiner Krankenkasse mitzuteilen, denn andernfalls wird dein Status in eine freiwillige Versicherung umgewandelt und du musst Beiträge zahlen. Wenn du dann keine Angaben machst, kommst du automatisch in die Höchsteinstufung von über 1.000 € monatlich.

Bei Rückkehr aus dem Ausland muss deine Krankenkasse dich wieder aufnehmen, sobald du wieder in DE gemeldet bist.

Nein, wenn du keinen Arbeitgeber hast, dann wird auch nichts eingezahlt.