Welches GENAUE Format hatten/haben NORMALE Schecks?
2 Antworten
Die Größe eines Schecks ("Format") ist in Deutschland gesetzlich nicht vorge-schrieben. Es gibt wohl mehrere gesetzlich vorgeschriebene Bestandteile eines Schecks, die Größe ist hier jedoch nicht geregelt. Von daher kann jedes Kreditinstitut die Größe des Schecks selbst festlegen, sofern die gesetzlichen Bestandteile vorhanden sind.
Schaust Du dazu auch hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Scheck
Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber es gibt entsprechende Richtlinien des Dachverbandes der deutschen Kreditwirtschaft für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke.
Meinst du das Papierformat?
Normalerweise 105,83 × 149,86 mm oder 84,67 × 149,86 mm