Welches Aufnahmegerät könnt ihr empfehlen?

2 Antworten

Es ist Unlogik und Provokation, wenn das Gesetz einen Schutz vor Lärm festlegt, dann aber die Opfer im Stich lässt, indem es NICHT erklärt, WIE das Opfer sein Recht durchsetzen kann. Man müsse eine Schädigung, im vorliegenden Fall Lärm, BEWEISEN. WIE denn? Dritte, unbeteiligte Nachbarn haben in der Regel Angst, etwas zu bezeugen, praktizieren Omerta. Der Vermieter geht in der Regel leider auf das Opfer statt auf den Täter los. Und einen externen Zeugen kann ich kaum stundenlang in meine Wohnung setzen. - Wie gesagt, es wäre am Gesetzgeber, dem Opfer auf praktikable, vom Durchschnittbürger durchführbare Art zu erklären WIE er sich wehren soll. Apropos Tonaufnahmen: Sie SIND wichtig, weil sie die ART/Charakter des Lärms "vor Augen" führen (Sprichwort: "Eine Audioaufnahme (in Analogie zu: Foto) sagt mehr als tausend Worte". Wenn man nur in Worten beschreibt, dass ein Ausländer Ruft statt redet, mehrere gleichzeitig und wie Maschinengewehre ohne Punkt und Komma, an einem Sonntag (gesetzliche Sonntagsruhe) mehr als 10 Stunden, dann können sich fantasielose Zeitgenossen das halt immer noch nicht vorstellen, während sie bei einer Tonaufnahme doch weit eher das reale Grausen kriegen.

Es scheint so, dass man auf Audio-Aufzeichnungen nicht den Inhalt des Gesprächs verstehen darf, aus Datenschutzgründen. Aber: Es geht bei Tonbandaufnahmen um die ART, Aggressivität, Affektiertheit, Abrupt-Lärm, also die Plötzlichkeit des Lärms, Amplitude, der SCHRECK (Stresshormone) erzeugt wie Türenknallen, Aufschreien, Johlen, Brüllen wie ein Stier, etc. Im Allgemeinen würde ich das Mikrophon wohl in der eigenen Wohnung platzieren, gegebenenfalls an der Wand.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du brauchst kein Aufnahmegerät in herkömmlichen Sinne, denn wenn Du dabei Stimmen und Rufe aufnimmst, die aufgrund der guten Qualität auch alles gesprochene/gerufene verständlich sind, hast du gleich den nächsten Ärger am Hals.

Du brauchst ein Lärmmessgerät, das bspw. minutengenau aufzeichnet, welcher Lärmpegel aus der Umgebung in Deiner Wohnung zu hören ist. Eigene, schriftliche Aufzeichnungen darüber, was genau zu hören ist, wenn der Lärmpegel stark nach oben geht können das ergänzen, aber nicht, was genau gerufen wurde, sondern nur in der Art "Lautes Schreien - weibliche Stimme" o. ä. Ruhig auch, "wie ich sie von der Nachbarin kenne".

Aufzeichnungen vom Balkon nützen Dir gar nichts, denn naturgemäß hört man auf dem Balkon immer viel mehr und viel lauter die Umgebungsgeräusche und man darf sowieso nicht erwarten, dass es auf dem Balkon nicht zu einer Ruhestörung kommt. Auch nicht im Sommer.

Sollte es mal wirklich laut werden auf dem Balkon und man will sich schützen, muss man rein gehen und die Tür zu machen. Wenn man dann immer noch durch Lärm aus der Nachbarwohnung gestört wird, ist das relevant. Sonst nicht.