Welche informationen darf das jugendamt erfragen und welche muss nicht mitgeteilt werden?

1 Antwort

Du meinst jetzt in Bezug zum Unterhalt?

Das Jugendamt darf fragen so viel es möchte. Letztendlich ist es deine Entscheidung Unterlagen vorzulegen oder etwas preis zu geben. Im schlechtesten Fall geht es dann vor Gericht, wenn das Jugendamt mit den Berechnungen nicht weiter kommt.

"Normal" sind Einkommensunterlagen und der letzte Steuerbescheid. Bei Selbstständigen die Unterlagen der letzten 3 Jahre.

Die begehrte Auskunft muss für den Unterhaltsanspruch relevant sein. Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht nur dann nicht, wenn von vornherein zweifelsfrei feststeht, dass die Auskunft den Unterhaltsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt beeinflussen kann. 

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/kindesunterhalt-grundsaetze-und-rechtsfragen/auskunftsansprueche-beim-kindesunterhalt_220_484374.html

Wenn nach Einkünften des neuen Ehegatten gefragt wird, dann "muss" man es angeben, aber nicht belegen.