Welche dieser Ausbildungen kann man auf 2 Jahre verkürzen?
diese Ausbildungen lassen sich alle auf ein Medizinstudium anrechnen, aber nicht alle von ihnen kann man auch in 2 oder 1,5 Jahren abschließen. Bei welchem wäre das eine Option?
- Altenpfleger/in
- Anästhesietechnische/r Asisstent/in
- Arzthelfer/in
- Biologielaborant/in
- Chemielaborant/in
- Diätassistent/in
- Ergotherapeut/in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
- Gesundheits- und Krankenpfleger/in
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Kinderkrankenschwester/-pfleger
- Krankenschwester/-pfleger
- Logopäde/Logopädin
- Medizinische/r Fachangestellte/r
- Medizinisch-technische/r Assistent/in – Funktionsdiagnostik
- Medizinisch-technische/r Assistent/in (MTA)
- Medizinischtechnische/r Laboratoriumsassistent/in
- Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
- Medizinlaborant/in
- Notfallsanitäter
- Operationstechnische/r Angestellte/r
- Operationstechnische/r Assistent/in
- Orthoptist/in
- Physiotherapeut/in
- Radiologisch-technische/r Assistent/in (RTA)
- Rettungsassistent/in
1 Antwort
Hi,
diese Ausbildungen lassen sich alle auf ein Medizinstudium anrechnen, aber nicht alle von ihnen kann man auch in 2 oder 1,5 Jahren abschließen.
Wenn man ehrlich ist, ist das bei den wenigsten der genannten Ausbildungen überhaupt der Fall - die Verkürzung einer dreijährigen Ausbildung auf die Hälfte der Ausbildungszeit ist generell vollkommen unrealistisch.
Bei welchem wäre das eine Option?
Allein wenn man sich anschaut, bei welchen Berufen überhaupt eine Verkürzung möglich ist, bleiben lediglich
Biologielaborant/in
Chemielaborant/in
Medizinische/r Fachangestellte/r
stehen.
Erstere beide sind allerdings eine dreieinhalbjährige Ausbildung, letzteren Fall hatten wir in einer vorhergehenden Frage bereits besprochen.
Arzthelfer/in
...ist der Vorgängerberuf der/des MFA, wird allerdings nicht mehr ausgebildet.
Rettungsassistent/in
...war tatsächlich von Grund auf eine zweijährige Ausbildung, wird allerdings seit 2014 nicht mehr angeboten.
Fazit
Viele Optionen bleiben allein unter dem Gesichtspunkt "Verkürzungsmöglichkeit" nicht über.
LG