Wasserschaden im Neubau , Rohr nicht in der Muffe?
Guten Tag,
wir wohnten seit 01.02.22 in unserem Neubau. Wir bemerkten schon kurze Zeit später, dass sich die Fußleisten im EG zu lösen begannen. Wir dachten, dass wir diese zu früh angebracht hatten. Wir waren dennoch verwundert, dass dies nur im EG war . Zudem kamen auch gelbe ausblühungen oberhalb der Fußleisten.
Leider stellen wir nun vor kurzem 20.03.22 fest, nachdem wir Schimmel und starke Nässe an den Fensterleibungen fest stellten, dass unsere Bodenplatte komplett nass ist.
Grund dafür war ein Abflussrohr von Dusche, Waschbecken und Waschmaschine welches nicht in der Muffe fest steckte.
zur Trocknung wurde nun der gesamte Bodenbelag sowie Türen herraus gerissen. Mit Bohrungen durch den Estrich wird das Haus nun circa 5 Wochen getrocknet.
der Schadenregulierer sowie der Herr von der Versicherung sind der Meinung, dass dem Handwerker,Heizung sanitär, keine Schuld nachgewiesen werden kann. Aus diesem Grund muss unsere Versicherung den Schaden ( circa 40 tausend) übernehmen.
wir fragen uns wieso, da wir die Rohrverlegung komplett an die Firma abgegeben haben. Dies wurde komplett auf der Rechnung aufgezeigt .
was denkt ihr ? Wir sind am überlegen mit einem Anwalt zu sprechen. Viele Handwerker denen wir dies erzählen sind der Meinung, dass kein Rohr einfach so herraus rutschen kann. Leider wird dies uns oder den weiteren Handwerkern unterstellt.
5 Antworten
Ich bin mir sicher, dass eure Versicherung nicht so einfach den Schaden von € 40.000 übernehmen würde, wenn es nicht tatsächlich juristische Gründe gäbe, die eine Haftung der Handwerkerfirma ausschließen würde oder könnte.
Möglicherweise ist das Verschulden der Handwerkerfirma nicht eindeutig nachweisbar. Es könnten jahrelange Prozesse durch viele Instanzen und mit vielen Sachverständigengutachten und noch mehr Gegengutachten bevorstehen, deren Ausgang völlig ungewiss ist und deren Kosten so hoch sein würden, dass sich das Prozessrisiko für die Versicherung nicht lohnt. In diesen Fällen übernimmt sie die Schadensregulierung gleich.
Für euch ist es doch eigentlich gleichgültig, wer den Schaden bezahlt, oder? Hauptsache ist doch, dass ihr nicht auf den € 40.000 sitzen bleibt.
Oder habe ich etwas falsch verstanden?
Ich sehe keinen Grund für einen Anwalt. Wenn die Versicherung die Übernahme des Schadens schriftlich bestätigt hat, ist die Angelegenheit für euch geklärt.
Sei zufrieden, dass die Versicherung das bezahlt. Ob der Handwerker das so schnell oder überhaupt kann, ist nicht sicher.
Die Versicherung hat eigentlich ein Interesse, den Schaden einem Verursacher zuzuweisen. Vielleicht zahlt sie auch erstmal, und versucht dann vom Handwerker etwas wieder zu bekommen. Das muß Dich aber nicht weiter interessieren.
(Da zahlt mal eine Versicherung freiwillig, und der Kunde ist immer noch nicht zufrieden...)
Scheisse …
Unbedingt einen Anwalt nehmen. Wenn das ordentlich verbunden gewesen wäre, würde man es kaum lösen können. Alleine geht sowas sicher nicht auseinander.
Nur um Recht zu bekommen einen Prozess anstrengen, OBWOHL der Schaden von der Versicherung beglichen wird?
Lasst es. Die Versicherung hat das Prozessrisiko als zu hoch bewertet, deswegen zahlt sie.
Anwalt geben und fertig
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Sie haben alles richtig verstanden. Ja aus diesem Grund stellte ich die Frage. Viele sagen uns wir sollten uns einen Anwalt nehmen (aus Prinzip) .
aber eigentlich haben wir ja auch gerade jetzt nochmal andere Sorgen