Wasserhahn herausziebare Brause abgebrochen

Abgebrochene Stelle - (Werkzeug, Sanitär, Klempner) Unterer Anschluss - (Werkzeug, Sanitär, Klempner)

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo ,

wenn die Spüle und der Brauseschlauch zur Ausstattung der Küche gehören und diese dem Vermieter gehört ,kannst Du ihn bitten , die Reperatur oder einen Komlettwechsel durchzuführen , bzw. durchführen zu lassen !

GLG und viel Erfolg , wünscht Dir ,clipmaus :-))

Clipmaus  16.12.2013, 18:40

Vielen lieben Dank für das Sternchen:-))

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Armaturen und Installationen sind Vermietersache. Also den Vermieter informieren.

Den Schaden an der Armatur muss bei Verschulden deinerseits aber von dir getragen werden.