Waschmaschine durch eBay Verkäufe gekauft (Jobcenter)?
Eine Mieterhöhung wurde mir nicht zugestellt. Sie kam vom Gericht. Das betraf auch andere Mieter im Haus. Mich hat das 400€ (Gerichtskosten) gekostet und 300€ Anwaltskosten. Habe ich von dem Regelsatz bezahlt und teilweise von eBay Verkäufen.
Darf es angerechnet werden wenn man nicht über das Geld frei verfügen kann?
Einen Brief vom Finanzamt habe ich erhalten das keine Gewinnerzielung vorliegt durch die Verkäufe. Auf Anfrage vom Jobcenter nachdem ich selbstständig die Unterlagen eingereicht habe.
Ich verkaufe dort Kleidung wegen Gewichtszunahme, Kinderkleidung und Spielzeug. Ich beziehe lückenlos Leistungen vom Jobcenter alles wurde vom Regelsatz gekauft. Während meiner Arbeit wurden immer ergänzend Leistungen gezahlt weil das Einkommen nicht dem Lebensstandard entspricht.
Man kann doch niemanden zwingen wegen drohender Obdachlosigkeit (Kündigungsgrund da die Gerichtskosten und Anwaltskosten an die Vermietung gezahlt werden musste ggf. Mietschulden) und wegen einer Waschmaschine ein Darlehen zu beantragen wenn man Dinge verkauft die man eh nicht braucht und jeden Cent zusammen kratzt.